Zusammenfassung
In Folge der weltweiten Corona-Krise gewinnen die Vorschläge zu einem „Systemischen Wandel“ auch in der Kriminal-, Justiz- und Sozialpolitik neue Bedeutung.
Dieser Band informiert über Masterpläne und Agenden der strategischen Steuerung von Innovationen in allen Arbeitsfeldern der Resozialisierung in einem Verbund von öffentlichen und privaten Trägern. In Österreich, der Schweiz und in Deutschland gibt es dazu konkrete Vorschläge von Fach- und Führungskräften und Experten der lokalen und nationalen Ebene, dies gilt auch für die internationale und europäische Dimension. Innovative Projekte weisen gesteigerte Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Gesamtkonzepten der ambulanten und stationären Resozialisierung nach.
Maelicke und Wein fordern im Übergang in eine Zeitenwende eine „Große Transformation“ und plädieren für einen nachhaltigen und wirkungsorientierten Umgang mit Tätern und Opfern.
Schlagworte
Deutschland Sozialpolitik Österreich Strafvollzug Resozialisierung Schweiz Systemischer WandelKeywords
Germany rehabilitation Switzerland penal system Social policy Austria systemic change- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–24 Einführung 15–24
- 25–180 A. Grundlagen 25–180
- 363–366 F. Fazit und Ausblick 363–366
- 367–376 G. Anhang 367–376
- 377–380 Autorinnen und Autoren 377–380
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- „... Die Idee, in einem „Netzwerk Kriminalpolitik“ Grundsätze guter Kriminalpolitik zu formulieren ...” „... Expertinnen und Experten aus den Wissenschaften und den verschiedenen relevanten Praxisfeldern Grundsätze ...” „... Prozesses der Erarbeitung erfolgte nach den Grundsätzen von Wertschätzung, Einfordern von Verbindlichkeiten ...”
- „... Belang: In Artikel 75 des Strafgesetzbuches (StGB) werden die Grundsätze des Vollzugs von ...” „... sind grundsätzlich die Sozialdienste der stationären Vollzugseinrichtungen, besonders bei angeordneter ...” „... effektiv zum Tragen. Im Freiheitsrahmen besteht grundsätzlich ein vielfältiges, staatlich wie privat ...”
- „... fänden in der Öffentlichkeit grundsätzlich mehr Resonanz als Täter-Schicksale und -Biographien ist jedoch ...” „... dauerhaft subversives Verhalten, Latenz zu Aggression und Gewalt, Veränderungsresistenz und grundsätzliche ...” „... . Grundsätzlich sollten weniger reaktive Verfahren, als vielmehr eigenständig initiierte Veranstaltungen ...”
- „... des Normalitätsprinzips ist der massvolle Konsum von Alkohol und auch Cannabis nicht grundsätzlich ...” „... zumindest ein obligatorischer Schulabschluss gegeben sein. Altersmässig wird grundsätzlich eine Bandbreite ...” „... Soziale Arbeit, einerseits grundsätzlich als Disziplin im Wettbewerb zu anderen, beispielsweise der stark ...”
- „... gleichartigen Regelungen allerdings dem „lex posterior“-Grundsatz unterworfen, könnte also unter Umständen ...” „... weitere Verurteilungen gehemmt. Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Verurteilungen erst nach Ablauf ...” „... ). Grundsätzlich erhalten Leistungen nach dem SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die ...”
- „... dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen. Der Grundsatz ...”
- „... „Dorfmodell“ eher den Zielen und Grundsätzen des HamJStVollzG als das jetzt geplante von einer ...”
- „... und umfassend Grundsätze, Ziele, fachliche Standards, Aufbau- und Ablauforganisation, Rechtsbehelfe ...” „... Wandel 41 chert, Grundsätze der Zusammenarbeit und Koordination und der Hilfen und Maßnahmen wurden ...”
- „... – 25). Grundsätzlich ist es sehr schwierig, präventive Angebote zu evaluieren und beziffern. Doch die ...”
- „... Eltern grundsätzlich nicht voneinander getrennt werden dürfen, wenn sie dies nicht ausdrücklich selbst ...”
- „... Adressaten von Hilfen werden grundsätzlich als entscheidungskompetent hinsichtlich angemessener Hilfs- und ...”
- „... aufsuchen, wenigstens im Grundsatz bereit sind, ihre Probleme und Konflikte mit der anderen Person, mit der ...” „... grundsätzlich negativen Erfahrung zu ziehen („post-traumatic growth“, vgl. Janoff-Bulman 1992; Calhoun ...”
- „... Förderung von Sozialkapital und Selbstbestimmung sind in diesen Grundsätzen immanent. Zusammengefasst geht ...”
- „... Abschlussbericht wird Ende des Jahres 2020 erwartet. Die Schuldnerberatung wird in Baden-Württemberg grundsätzlich ...”