Zusammenfassung
Ein Unternehmen ist kein starres Gebilde. Die wirtschaftliche oder betriebliche Situation kann es vielmehr für Rechtsträger mit marktwirtschaftlicher Entfaltung erforderlich machen, eine Umstrukturierung in Form der Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz vorzunehmen. Dabei geht im Wege der umwandlungsrechtlichen Universalsukzession das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers umfassend auf den übernehmenden Rechtsträger über. Die Verfasserin beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieses Rechtsübergangs für die Vertragspartner des übertragenden Unternehmens. Dabei wird umfassend untersucht, ob die aktuelle Gesetzeslage den schutzwürdigen Belangen Dritter gerecht wird und welche Maßnahmen diese zu ihrem Schutz ergreifen können. Beleuchtet wird insbesondere das Verhältnis zwischen der Umwandlungsfreiheit verschmelzungsfähiger Rechtsträger und der negativen Vertragsfreiheit der Vertragspartner derselben unter besonderer Berücksichtigung des sukzessionsrechtlichen Schuldnerschutzes.