Zusammenfassung
Die Quellcode-Hinterlegung dient dem Interessenausgleich zwischen Geheimhaltungsbedürfnis des Softwareanbieters und Vermeidung der Abhängigkeit des Kunden vom Anbieter, insbesondere in der Insolvenz des Anbieters. Gerade die insolvenzfeste Gestaltung der Quellcode-Hinterlegung bereitet Schwierigkeiten mit Blick auf die Massezugehörigkeit des Quellcodes aufgrund Treuhandrechts, der Insolvenzfestigkeit des Nutzungsrechts am Quellcode und der Insolvenzanfechtung. Das Werk bietet entsprechende Lösungsansätze zur insolvenzfesten Gestaltung der Hinterlegung des Quellcodes bei einer dritten Hinterlegungsstelle. Unterschieden werden Datenträger- und datenträgerlose Hinterlegung sowie die Hinterlegung beim Escrow Agent und beim Notar.
- 19–26 § 1 Einleitung 19–26
- 307–331 Literaturverzeichnis 307–331