Das Unternehmensinteresse - Maßstab für die Organwalter der Aktiengesellschaft
Unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung von Unternehmen
Zusammenfassung
Das Unternehmensinteresse ist der zentrale Maßstab für das Handeln der Organwalter einer Aktiengesellschaft. Die seit gut 100 Jahren geführte Diskussion um diesen Begriff hat vor allem durch die Auseinandersetzung mit der Corporate Social Responsibility, der Nachhaltigkeit von Unternehmen und der Gemeinwohlbindung von Gesellschaften neue Impulse erfahren. Diese haben zwar bisher nicht in Deutschland, aber in Frankreich 2019 zu einer Neufassung der zentralen Regelung des französischen Gesellschaftsrechts in Art. 1832 Code civil geführt. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen setzt sich diese Monografie mit dem Unternehmensinteresse als Begriff, seiner Ableitung und seinen Folgewirkungen auseinander. Das Ziel der langfristigen Rentabilität der Gesellschaft müssen die Organwalter mit Rücksicht auf die Interessen der Gesellschafter und Arbeitnehmer verfolgen. Zudem ist das Reputationsinteresse der Gesellschaft als Eigeninteresse ein Einfallstor, das die Berücksichtigung der Interessen Dritter und der Allgemeinheit erlaubt, ihr aber auch Grenzen zieht. Eine weitergehende Inpflichtnahme von Gesellschaften bedarf Verbotsgesetzen.
- 17–22 Einleitung 17–22
- 223–246 Literaturverzeichnis 223–246