Robe versus Brief im Diversionsverfahren
Zum spezialpräventiven Potential jugendstrafrechtlicher Einstellungsvarianten unter Empfehlung einer Diversionsrichtlinie
Zusammenfassung
Jugendkriminalität ist omnipresent und ubiquitär. Doch wie reagiert die Justiz in Zeiten ressourcenbegrenzter Personalpolitik, schwindender sozialer Kontrolle und medienwirksamer Sanktionsappelle bestmöglich auf jugendtypische Kriminalität junger Ersttäter? Genügt ein formloser Brief, um den jungen Menschen wieder auf den rechten Weg zu geleiten? Oder muss der jugendliche Delinquent die Macht des Staates wahrhaftig in Robe erleben, um ihn zu einem straffreien Leben zu bewegen?
Diese Fragen zu beantworten sucht vorliegende Arbeit. Untersucht wurde mittels einer empirischen Studie, ob innerhalb der informellen Verfahrenserledigungen des JGG eine Diversionsvariante spezialpräventiv und verfahrensökonomisch überlegen ist. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in eine Diversionsrichtlinie ein, welche die Vorteile einer Hauptverhandlung auch im Diversionsverfahren nutzbar macht und gleichsam eine Brücke zwischen den Anforderungen der Wissenschaft und den Möglichkeiten der Praxis schlägt.
Schlagworte
Jugendstrafrecht Jugendstrafrechtliches Diversionsverfahren Diversionsrichtlinie Spezialpräventives Potential Hauptverhandlung in Jugendstrafsachen Diversionsrichtlinien der einzelnen Bundesländer Diversionsmassnahme und Legalbewährung Staatsanwaltliche Abschlussverfügung Diversion Rückfallstudie informelle Verfahrenserledigung Einstellung des (Jugend-) Strafverfahrens- 29–36 A. Einleitung 29–36
- 339–342 E. Resümierende Vision 339–342
- 343–354 Literaturverzeichnis 343–354