Zusammenfassung
Die Rechtsnatur des Besitzes ist seit jeher umstritten. Dabei ist ihre Bestimmung gerade im Rahmen des § 823 BGB essentiell. Christoph Lüttenberg erweitert die erprobten Pfade Savignys, Jherings und Hecks um eine semantische Erkenntnistheorie, die auf der kategorialen Unterscheidung von Sinn, Bedeutung und Wesen rechtlicher Begriffe basiert.
Die Arbeit erforscht diese drei Kategorien beim Besitz. Dafür wird der Akt des Besitzens in der Lebenswirklichkeit – mit dem begrifflichen Instrumentarium und dem Abstraktionswillen phänomenologischer Philosophie – zur Anschauung gebracht und induktiv in das Recht übernommen.
Die Untersuchung bleibt dabei der Rechtsdogmatik verpflichtet. Sie erarbeitet den Besitzbegriff in Auseinandersetzung mit dem positiven Normenbestand und misst den Erfolg ihres Anliegens an seiner sinnvollen Integration in das Gesamtgefüge des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie an seinem Nutzen für die praktische Rechtsanwendung.
- 17–36 Exordium 17–36
- 193–202 Peroratio 193–202
- 203–218 Literaturverzeichnis 203–218