Zusammenfassung
Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Schlagworte
Zeugnisverweigerungsrecht Berufung Revision Strafverfahren Strafprozessrecht Geständnis Untersuchungshaft Vernehmung Staatsanwaltschaft Tatverdacht Ermittlungsverfahren Unterbringung Anfangsverdacht Telekommunikationsüberwachung Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen Haftbefehl Wiederaufnahme Beweisverwertungsverbot Beschlagnahme Deal Rechtsmittel Beschwerde Privatklage Nebenklage Durchsuchung Prozessuale Zwangsmaßnahmen Prozessmaximen Vorverfahren Körperliche Untersuchung Schleierfahndung Rasterfahndung Verdeckte Ermittler Vorläufige Festnahme Festnahme Zeugenvernehmung Hinreichender Tatverdacht Beweismittel Einstellung Verfahrenseinstellung- 13–14 Literatur 13–14
- 221–224 Problem 41: Das Urteil 221–224
- 234–239 Problem 44: Die Berufung 234–239
- 240–245 Problem 45: Die Revision 240–245
- 271–274 Stichwortverzeichnis 271–274
15 Treffer gefunden
- „... Die PrivatklageAllgemeinesMit der Privatklage gemäß den §§ 374 ff. StPO kann im Gegensatz zum ...” „... Privatklage ist allerdings ausgeschlossen, wennein Privatklagedelikt mit einem Offizialdelikt im Rahmen einer ...” „... , wird das Privatklage-verfahren ebenfalls eingestellt (§ 389 StPO) und das Verfahren wird durch die StA ...”
- „... Vertreter (§ 298 Abs. 1 StPO –auch gegen den Willen des Beschuldigten), der Privatkläger im ...” „... Privatklageverfahren(§ 390 Abs. 1 StPO) und der Nebenkläger, soweit er beschwert ist (§§ 395 Abs. 4 S. 2,400, 401 StPO ...”
- „... RevisionsgründeProblem 46: 246Das StrafbefehlsverfahrenProblem 47: 250Die PrivatklageProblem 48: 254Die NebenklageProblem ...”
- „... Privatklägern(vgl. dazu Problem 48) und den Nebenklägern (vgl. dazu Problem 49). Hinsichtlichder einzelnen Formen ...”
- „... im Wege der Privatklage(§ 374 StPO; vgl. dazu Problem 48) verfolgt werden kann oder bei dem keine ...”
- „... .– Ermittlungsgeneralklausel 12 23 f.,21 23, 29 11Privatklage 34 8, 48 1 ff.Prozessmaximen 5 1 ff.– Allgemeines 5 1 ...”
- „... Verletzte nebender StA als Nebenkläger auftreten. Der Nebenkläger kann – anders als bei der Privat-klage ...”
- „... (!)Privatklage gemäß § 374 StPO dar. Ferner bestehen zwei Einschränkungen des Prinzipsder Ermittlung von Amts ...” „... der Verweisung des E auf den Privatkla-geweg gemäß § 376 StPO. Die Sachbeschädigung ist in § 374 Abs ...”
- „... Beschuldigten auchdie StA und die Privatkläger (§ 24 Abs. 3 S. 1 StPO) sowie die Nebenkläger(§ 397 Abs. 1 S. 3 ...”
- „... (§§ 395 Abs. 4 S. 2, 401 Abs. 1S. 1 StPO) und der Privatkläger (§ 390 StPO) sind berechtigt, Revision ...”
- „... Verletzten imWege der Privatklage verfolgt werden (§ 374 StPO; vgl. dazu Problem 48). Des Weite-ren kann der ...”
- „... (§ 298 I StPO), der Nebenkläger (§§ 395 IV 2, 401 I 1StPO) und der Privatkläger (§ 390 I StPO).FormDie ...”
- „... Privatklagedelikten (vgl. dazu Problem 48) man-gels eines öffentlichen Interesses auf den Privatklageweg verwiesen ...”
- „... ein Klageerzwingungsverfahren nicht zulässig bei Pri-vatklagedelikten (vgl. dazu Problem 48) und bei ...”
- „... der Einstel-lung ist nicht möglich.e) Kein Vorliegen eines Privatklagedelikts: Liegt ein ...” „... Privatklagedelikt iSd § 374 Abs. 1StPO vor, so muss entweder (bei Bejahung des öffentlichen Interesses) Anklage ...” „... erho-ben (§ 376 StPO) oder (bei Verneinung desselben) das Verfahren eingestellt und aufden Privatklageweg ...”