Die neue Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Überblick über die veränderte Rechtslage nach § 2b UStG, ihre Hintergründe und ihre Folgen
Zusammenfassung
Neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs machten es erforderlich, die bisherige Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand aufzugeben und „unionsrechtskonform“ zu ersetzen. Insbesondere ließ es die alte Rechtslage zu, die öffentliche Hand im Falle einer wirtschaftlichen Betätigung steuerlich besserzustellen als andere Marktteilnehmer, was den europäischen Grundsätzen wiederspricht. Zum 1. Januar 2016 trat mit § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine neue Rechtslage in Kraft, die mit einem grundlegenden Systemwechsel einhergeht. Vorher fest etablierte Begriffe wie der „Betrieb gewerblicher Art“, die „Vermögensverwaltung“ oder die „Beistandsleistung“ haben im Umsatzsteuerrecht plötzlich keine Bedeutung mehr. Obwohl, oder gerade, weil sich die neue Rechtslage weitgehend an das Europäische Recht anlehnt, ist sie noch mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftet, die zu hoher Verunsicherung führen. Dieses Werk soll einen Überblick geben über die Hintergründe und die Inhalte der neuen Vorschrift und deren Folgen. Neben § 2b UStG stellt es u. a. den Binnenmarkt vor sowie das europarechtliche Pendant des Art. 13 Mehrwertsteuersystemrichtlinie, welches viel mehr als nur einen unbedeutenden Einfluss ausübt. Zuletzt wendet es sich der Praxis zu einschließlich des besonders umstrittenen Bereichs der Interkommunalen Zusammenarbeit. Anhand von Beispielen aus dem IT-Sektor wird die neue Rechtslage und dessen Problematik unter Hinzuziehung aktueller Rechtsprechung kritisch durchleuchtet sowie Lösungsansätze aufgezeigt, sie für die Praxis greifbar zu machen.
- I–XXVIII Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXVIII
- 33–77 3. Der Binnenmarkt 33–77
- 182–194 8. Anhang 182–194
- 195–200 Stichwortverzeichnis 195–200