Das Verhältnis von Beihilfen- und Vergaberecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Zusammenfassung
Während das Beihilfenrecht als Teil des europäischen Wettbewerbsrechts die Zulässigkeit staatlicher Begünstigungen von Unternehmen regelt, enthält das den Grundfreiheiten entspringende Vergaberecht Vorgaben zur Vergabe staatlicher Aufträge und Konzessionen. Aufgrund des weiten wirkungsbezogenen Beihilfenbegriffs gibt es einen Überschneidungsbereich beider Rechtsgebiete, in dem ihr Verhältnis zueinander ungeklärt ist. Insbesondere stellen sich die Fragen, wann die „Vergabe“ von beihilfengewährenden Rechtsakten zugleich dem Vergaberecht unterfällt und unter welchen Voraussetzungen eine Auftragsvergabe zugleich die Gewährung einer staatlichen Beihilfe darstellt.
Die vorliegende Arbeit entwickelt auf Grundlage des Primärrechts Lösungsansätze und nimmt sodann praktische Probleme im Überschneidungsbereich beider Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen von Verstößen gegen eines der beiden oder beide Rechtsgebiete, in den Blick.