Zusammenfassung
Gibt es in der Europäischen Union eine Pflicht zur Durchführung eines innereuropäischen Finanzausgleichs? Kann man eine solche Pflicht aus den europäischen Primärverträgen, der föderalen Struktur der Europäischen Union oder aus dem Demokratieprinzip ableiten? Die Autorin geht dieser Frage aus juristischer Perspektive nach und bezieht auch politikwissenschaftliche und finanz- und wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze und Überlegungen ein. Dabei kommt sie u.a. zu dem Ergebnis, dass durch ein auf Dauer angelegtes, geordnetes Finanzausgleichssystem bereits präventiv einer Systemdestabilisierung entgegengewirkt werden kann, die im Falle einer Notlage eines oder mehrerer Mitgliedstaaten droht.