Zusammenfassung
Der Münchner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes legt in der aktuellen Debatte um die Reform der Verbandssanktionierung einen Gesetzesvorschlag mit Augenmaß vor. Anders als der im August 2019 veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV verfolgt der Münchner Entwurf eine strikt verhältnismäßige Sanktionierung von Verbänden. So sind kleine Verbände vom Anwendungsbereich ausgenommen, wird eine Verbandsverantwortlichkeit für Exzesstaten explizit ausgeschlossen und erfolgt die Verbandssanktionierung gestaffelt nach umsatzbezogenen Höchstgrenzen. Zur Schaffung von Anreizen für ein normkonformes Verhalten fixiert der Münchner Entwurf die Anforderungen an vor- und nachtatlicher Verbands-Compliance, die zu einer Privilegierung bei Verfolgung und Sanktionierung führen können. Zudem regelt er die internen Untersuchungen in einem eigenen Kapitel mit erweitertem Beschlagnahmeschutz. Die Autoren befassen sich seit Jahrzehnten als Wissenschaftler oder Praktiker mit dem Wirtschaftsstrafrecht.
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- 11–32 A. GESETZESTEXT 11–32
- 33–96 B. BEGRÜNDUNG 33–96