Die Frauenzielgrößen des GgTFMF
Von der legislativen Regelungstechnik, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Problemen der Rechtsanwendung und ihrer Umsetzung in der Praxis
Zusammenfassung
„Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts“. So kommentierte Minister Maas die Einführung des GgTFMF, das neben der Fixquote von 30% die Verpflichtung enthält, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils insbesondere für Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen („Flexiquote“). Werden die selbst gesetzten Ziele nicht erreicht, haben die Unternehmen das zu begründen.
Die Umsetzung der Flexiquote wurde weitgehend ungeregelt gelassen, woraus Probleme resultieren, die es zu lösen gilt. Auch betritt der Gesetzgeber mit ihr legislativ Neuland: Indem er auf Sanktionen für den Fall der Zielverfehlung verzichtet, verwendet er eine Soft Law vergleichbar auf Freiwilligkeit beruhende Regelungstechnik.
Ziel ist es, zu untersuchen, ob es sich bei ihr um einen effektiven wie verfassungsrechtlich zulässigen Durchsetzungsmechanismus handelt. Überzeugt ihr Grundgedanke in der Theorie und hat sie sich in der Praxis bewährt? Hierauf gibt die Arbeit Antwort.
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- 27–30 B. Einführung 27–30
- 321–344 Literaturverzeichnis 321–344
- 345–393 L. Anhang 345–393