Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. "Warnschussarrest" gem. § 16a JGG
Eine rechtliche Einordnung und empirische Untersuchung zur Rechtspraxis und Rückfälligkeit im Freistaat Bayern
Zusammenfassung
Mit Wirkung zum 07.03.2013 wurde das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem um die in § 16a JGG geregelte Möglichkeit der Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe erweitert. Ausgehend von den zentralen Pro- und Contra-Argumenten des sog. „Warnschussarrests“ unterzieht die Verfasserin die Neuregelung des § 16a JGG einer Analyse auf normativer wie empirischer Ebene. Es werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in § 16a JGG sowie dessen Vereinbarkeit mit den Sanktionsvorschriften des JGG erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine breit angelegte, auf den Freistaat Bayern bezogene empirische Studie, die den Status Quo des § 16a-Arrests mittels einer eingehenden Aktenanalyse, einer Befragung der bayerischen Jugendrichter/innen sowie Experteninterviews in den zuständigen Jugendarrestanstalten erschließt und die Frage der Rückfälligkeit nach einer solchen Verurteilung betrachtet. Abschließend unterbreitet die Verfasserin einen Vorschlag zur Fortentwicklung des § 16a JGG.
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- 35–42 Einführung 35–42
- 713–776 Anhang 713–776
- 777–806 Literaturverzeichnis 777–806