Zusammenfassung
Statt sich auf die Untersuchung eines Akteurs im völkerrechtlichen Gefüge zu beschränken, nimmt das Buch die Regulierung aller maßgeblichen nichtstaatlichen Gewaltakteure in den Blick. Mit diesem vergleichenden Ansatz geht es der Frage nach, ob die völkerrechtliche Behandlung von Terroristen, Piraten, Privaten Sicherheitsunternehmen und Bürgerkriegsparteien kohärent ist: Behandelt etwa das humanitäre Völkerrecht Bürgerkriegsparteien und Private Sicherheitsunternehmen gleich? Spielt es für die Anwendung des staatlichen Selbstverteidigungsrechts eine Rolle, ob der Angreifer ein Terrorist ist? Gibt es Gründe für die besondere völkerrechtliche Kriminalisierung von Piraterie? Die Untersuchung mündet in der Feststellung, dass eine Gleichbehandlung dort geboten ist, wo es um die Regelung militärischer Auseinandersetzungen mit nichtstaatlichen Akteuren geht. Dort jedoch, wo das Völkerrecht auf die völlige Zurückdrängung eines Akteurs ausgelegt ist, sind Differenzierungen gerechtfertigt.
- 21–26 A. Einführung 21–26
- 317–346 Literaturverzeichnis 317–346