Zusammenfassung
Der Erbfall hat nicht nur im Hinblick auf die Erbschaftsteuer steuerrechtliche Folgen. Zu Spannungen zwischen Einkommen- und Erbschaftsteuer kommt es immer dann, wenn der Erblasser „seine Geschäfte“ nicht zu Ende geführt hat. Anders als im Normalfall sind in diesen Fällen zwei Rechtssubjekte an einem steuerrechtlichen Sachverhalt beteiligt. Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang steuerlich relevante Sachverhaltselement, die in der Person des Erblassers verwirklicht wurden, vom Erben geltend gemacht werden können. Die im Rahmen dessen festgestellten Widersprüche in Rechtsprechung und Literatur bei der Einkommensbesteuerung im Erbfall verlangen eine Analyse der gegebenen Strukturen und Prinzipien des Einkommensteuerrechts. Ein besonderes Augenmerk wird Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda in den Fällen der Übertragung stiller Reserven, die vom Erblasser erwirtschaftet wurden, gewidmet, die einem Wegfall des Verlustverrechnungspotentials auf der Ebene des Erblassers entgegenwirken sollen.