Autonomie und Strafverteidigung zwischen Rechts- und Sozialstaatlichkeit
Das deutsche Modell notwendiger Verteidigung im Lichte der Prozesskostenhilfe-Richtlinie (RL (EU) 2016/1919)
Zusammenfassung
Die Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls hat Auswirkungen auf das Institut der notwendigen Verteidigung im deutschen Strafprozess.
Während die notwendige Verteidigung nach überwiegender Ansicht Ausdruck rechtsstaatlichen Gedankenguts ist, war das Institut bereits in der Vergangenheit einem Wandel unterworfen, der durch die Prozesskostenhilfe-Richtlinie noch einmal verstärkt wird. In einem europäisierten Strafverfahren muss es von nun an bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung möglich sein, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand wahrzunehmen, weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine staatliche Finanzierung der Strafverteidigung sichergestellt sein muss. Wie die staatliche Finanzierung von Strafverteidigung in Deutschland zukünftig beschaffen sein sollte, ist Gegenstand dieser grundlagenorientierten Untersuchung.
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- 19–28 A. Einführung 19–28
- 83–109 E. Versuch einer Anbindung an die Strukturprinzipien des reformierten Inquisitionsprozesses 83–109
- 240–244 I. Fazit und Ausblick 240–244
- 245–266 Literaturverzeichnis 245–266