Harmonisierung strafrechtlicher Sanktionen in der Europäischen Union
Harmonisation of Criminal Sanctions in the European Union
Zusammenfassung
Die Frage, welche Strafe einen Täter für seine Tat trifft, fällt unter den Mitgliedstaaten der EU höchst unterschiedlich aus. Zum Abbau daraus folgender Hindernisse für eine justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die Angleichung der Rechtsfolgen von Straftaten zusehends in den Fokus der EU geraten. Ein überzeugendes System konnte sich bislang aber nicht herausbilden. Für die internationale Wissenschaftlergruppe European Criminal Policy Initiative war dies Anlass, sich auf die Suche nach einem rechtspolitisch verträglichen Modell zur Harmonisierung strafrechtlicher Sanktionen in der EU zu begeben, das nationale und europäische Interessen bestmöglich ausgleicht. Auf der Basis eines umfassenden Rechtsvergleichs und einer Analyse des existenten Unionsrechts wurde ein Kategorienmodell entwickelt, das dem Gedanken relativer Vergleichbarkeit der Sanktionen entspringt. Der vorliegende Band erläutert dieses neue Modell und sein Entwicklungspotential in englischer und deutscher Sprache.
- 21–34 Forschungsbericht 21–34
- 35–46 Research Report 35–46
- 149–184 Country Report Spain 149–184
- 185–216 Country Report Finland 185–216
- 217–252 Länderbericht Frankreich 217–252
- 295–332 Country Report Italy 295–332
- 333–378 Länderbericht Polen 333–378
- 379–426 Country Report Portugal 379–426
- 427–454 Country Report Romania 427–454
- 455–488 Country Report Sweden 455–488
- 665–742 Teil 3: Kategorienmodell zur Harmonisierung der strafrechtlichen Sanktionen in der EU 665–742
- 743–792 Anhang 743–792
- 797–803 Abkürzungsverzeichnis 797–803