The Court of Justice of the Economic Community of West African States as a Constitutional Court
Member States obligations resulting from the Court´s rulings
Zusammenfassung
Eine der wichtigsten Innovationen der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) ist die eindeutige Gewährung einer supranationalen Rolle an den Gerichtshof der Organisation. Sein Menschenrechtsmandat hat jedoch zu realen und potenziellen Spannungen innerhalb der ECOWAS-Rechtsordnung geführt.
Die Spannungen ergeben sich aus der Rechtskraft von Urteilen von Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten und der Zulässigkeit von Individualbeschwerden vor dem Gerichtshof. Diese Arbeit zeigt einige Mängel in der derzeitigen Regelung des Menschenrechtsmandats des Gerichtshofs auf. Lücken bestehen sowohl auf der Ebene der verfassungsmäßigen Ordnung der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der Gemeinschaft. Die supranationale Menschenrechtsgerichtsbarkeit muss durch die Möglichkeit umgesetzt werden, konkrete Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Menschenrechtsverletzungen an die betroffenen Mitgliedsstaaten anzuordnen. In dieser Arbeit werden innovative Lösungen vorgeschlagen, um prozessuale und substantielle Lücken im etablierten Menschenrechtsschutzsystem in Westafrika zu schließen.
Abstract
Eine der wichtigsten Innovationen der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) ist die eindeutige Gewährung einer supranationalen Rolle an den Gerichtshof der Organisation. Sein Menschenrechtsmandat hat jedoch zu realen und potenziellen Spannungen innerhalb der ECOWAS-Rechtsordnung geführt.
Die Spannungen ergeben sich aus der Rechtskraft von Urteilen von Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten und der Zulässigkeit von Individualbeschwerden vor dem Gerichtshof. Diese Arbeit zeigt einige Mängel in der derzeitigen Regelung des Menschenrechtsmandats des Gerichtshofs auf. Lücken bestehen sowohl auf der Ebene der verfassungsmäßigen Ordnung der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der Gemeinschaft. Die supranationale Menschenrechtsgerichtsbarkeit muss durch die Möglichkeit umgesetzt werden, konkrete Abhilfemaßnahmen zur Behebung von Menschenrechtsverletzungen an die betroffenen Mitgliedsstaaten anzuordnen. In dieser Arbeit werden innovative Lösungen vorgeschlagen, um prozessuale und substantielle Lücken im etablierten Menschenrechtsschutzsystem in Westafrika zu schließen.
- 21–23 Introduction 21–23
- 335–357 Bibliography 335–357