Zusammenfassung
Jeder Einzelne sieht sich inzwischen einer Vielzahl staatlicher Maßnahmen ausgesetzt. Betroffen sind nahezu sämtliche Lebensbereiche, namentlich das Umweltrecht, das öffentliche Abgabenrecht sowie das Sozialrecht. Die Antwort des Grundgesetzes ist unmissverständlich: Es enthält das Gebot, (auch) kumulative Lasten zu erfassen. Was aber folgt daraus? Die Untersuchung widmet sich zunächst dem Tatbestand additiver Grundrechtseingriffe, sprich den Voraussetzungen, die es erlauben, mehrere Maßnahmen zu einem solchen Eingriff „zusammenzufassen“. Zweitens wird die grundrechtsdogmatische „Verarbeitung“ des als solches erkannten additiven Grundrechtseingriffs analysiert. Vorgeschlagen wird, die herkömmliche Grundrechtsprüfung ein Stück weit zu modifizieren. (Logische) Folge ist, dass sich auch das Rechtsschutzsystem öffnen muss, um seine Wirkung gegenüber additiven Grundrechtseingriffen entfalten zu können.
- 23–32 Einleitung 23–32
- 401–424 Literaturverzeichnis 401–424
- 425–425 Sonstige Quellen 425–425