Immanuel Kant. Legitimität und Recht
Eine Kritik seiner Eigentumslehre, Staatslehre und seiner Geschichtsphilosophie
Zusammenfassung
Zeitgenössische Beiträge zur Rechtsphilosophie beziehen sich auf die Kantische Rechtslehre meist als die zentrale Referenzgröße. Zotta wendet sich gegen diese einseitig verherrlichende Kantrezeption. Er arbeitet die fundamentalen Schwächen des der Apriorität verpflichteten Rechtssystems Kants heraus und liefert eine ausgiebige Kritik der Forschungsliteratur. Entgegen der in der Kantforschung dominierenden Lesart belegt er den enormen systematischen Stellenwert, den die Geschichtsphilosophie in Kants Rechtstheorie einnimmt. Mit Beiträgen von Annemarie Pieper, Günther Bien und Karl-Heinz Nusser.
Schlagworte
Eigentumslehre Geschichtsphilosophie Immanuel Kant Philosophie Staatslehre- 13–19 0. Einleitung 13–19
- 287–312 Literaturverzeichnis 287–312
- 313–317 Personenregister 313–317
- 318–320 Sachregister 318–320