Zusammenfassung
Dem Verzeihen wird seit einiger Zeit vermehrt Beachtung geschenkt. In der Philosophie, Rechts- / Politikwissenschaften, Theologie und Psychologie/Psychotherapie fällt dabei der Name Hannah Arendts zumeist so, dass ihre Auffassung des Verzeihens eher verdunkelt denn erhellt wird. Daher bedarf es einer gründlichen Untersuchung ihres Verständnisses des Verzeihens, das erst durch den Bezug auf ihr Gesamtwerk deutlich wird. Die sich ergebende Skizze einer Theorie des Verzeihens tritt dann in ein Gespräch mit der philosophischen und interdisziplinären Debatte über das Verzeihen ein.Denn zum einen erlaubt Arendts Verzeihensbegriff nicht nur die Abgrenzung von den üblichen Verwechslungen (Entschuldigung, Nachsicht, Duldung u.a.) und den Vereinnahmungsversuchen, denen Arendt ausgesetzt ist, sondern auch die Unterscheidung von Strafe, Amnestie und Begnadigung. Zum anderen werden Verbindungen zwischen Arendt und Derrida, Kodalle, Ricœur und Spaemann sichtbar. Und es lassen sich die Lücken in ihrer Skizze durch die wechselseitige Erhellung in jenem Gespräch so schließen, dass eine arendtsche Theorie des Verzeihens greifbar wird. Dabei ist es das Gespräch mit Ricœur, das zur Bestimmung des arendtschen Verzeihens als versprechendes Verzeihen führt. Ihre These vom Verzeihen und Versprechen als dem Handeln innewohnenden Heilmitteln für die aporetische Verfasstheit des Handelns wird durch das versprechende Verzeihen so korrigiert, dass Letzteres der Aporetik des Handelns nicht entgeht, aber doch die ausgezeichnete Weise bleibt, mit der Erfahrung des Scheiterns praktischer Selbstbestimmung umzugehen, die nicht allein auf das Vergangene schaut, sondern zugleich Zukunft eröffnet, ohne ein Heilmittel für jenes Scheitern sein zu können.
Schlagworte
Verzeihung Philosophie Handlungstheorie Hannah Arendt- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 5–8 Inhalt 5–8
- 9–10 Vorwort 9–10
- 366–388 IV Versöhnen 366–388
- 389–430 Anhang 389–430