Zusammenfassung
»Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Dieser Satz ist ein unbedingt bindender Rechtssatz und die Grundnorm für die nachfolgenden Grundrechte, mit denen die Würdegarantie nicht abwägbar ist. Die Würdenorm gilt aufgrund nationaler Verfassungen und transnationaler Rechtsinstitute wie der EU-Grundrechte-Charta und des internationalen Menschenrechte-Rechts absolut und universell. Dass die menschliche Würde täglich verletzt wird, mindert die Geltung der Norm nicht. Gleichwohl gibt es darüber, ob die Menschenwürde »unantastbar« ist, heftige Auseinandersetzungen. In den im ersten Teil des Buches erörterten Kontroversen wird oft eingewandt, der Begriff werde inflationär missbraucht, ja es gebe eine »Tyrannei der Würde«. Wer die Würdenorm aus verfassungsrechtlicher Unkenntnis relativieren wolle, trage zur Entrechtlichung der Ansprüche auf Achtung und Schutz bei. Im historischen zweiten Teil dieses Buches warnt Hans Jörg Sandkühler vor der Fiktion, der moderne Rechtsbegriff der Würde sei aus einer bruchlosen zweitausendjährigen Geschichte zu begründen. Vielmehr haben interessengeleitete ideengeschichtliche Rekonstruktionen die Menschenwürde als Konzept der Stoa, der Renaissance, der Aufklärung oder als christliches Konzept ausgewiesen. Die tatsächlichen Quellen der Menschenwürdegarantie moderner Verfassungen sind die Unrechtserfahrungen des 20. Jahrhunderts. Die von der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte « geprägte Würdenorm ist - so das Ergebnis des dritten Teils des Buches - ein Gegenprogramm zur totalitären Missachtung des Individuums: eine Revolution der Rechtskultur, die es zu verteidigen gilt.
Schlagworte
Menschenrecht Menschenwürde Recht Philosophie- 9–14 Vorbemerkung 9–14
- 315–338 Bibliografie 315–338
- 339–342 Personenregister 339–342
- 343–352 Sachregister 343–352