Zusammenfassung
Das Recht und seine praktische Anwendung sind immer auch abhängig von den gesellschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen Epoche. Die Handhabung rechtlicher Institute in der Vergangenheit erschließt sich deshalb oftmals nicht auf den ersten Blick. Dies gilt umso mehr für solche, die heute nicht mehr existieren wie die sächsische Läuterung, deren Spur sich bis in die mittelalterliche deutsche Rechtspraxis zurückverfolgen lässt und erst 1877/79 mit den Reichsjustizgesetzen endet. Zuletzt als Rechtsmittel verwandt, deuten frühere Formen der Läuterung noch auf einen Gebrauch als bloße Urteilserklärung hin. Den Gründen für die Entstehung, den Wandel und die Langlebigkeit der Läuterung, die über mehrere Jahrhunderte im sächsischen Prozess praktiziert wurde, widmet sich die Untersuchung.
Schlagworte
Verstehen Theoretische Philosophie Philosophie Hermeneutik Intersubjektivität Textauslegung Philosophiegeschichte Interpretation Rationalität Sprachphilosophie Analytische Philosophie- 287–292 H. Gesamtbetrachtung 287–292
- 293–294 Abkürzungsverzeichnis 293–294
- 295–304 Quellen 295–304
- 305–316 Literatur 305–316