Luthers Vermächtnis: Der Dreißigjährige Krieg und das moderne Verständnis vom "Staat" im Alten Reich, 1530er bis 1790er Jahre
Zusammenfassung
Der Begriff „Staat“ in seinem modernen Verständnis wurde im deutschsprachigen Reich nicht mit Bezug auf das frühneuzeitliche Alte Reich als Ganzes und erst recht nicht auf die Konsolidierung fürstlicher Macht über Land und Leute gemünzt. Vielmehr stand seine Genese im Zusammenhang mit den erbitterten Konflikten zwischen entstehenden Landständen und Fürsten angesichts der Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges. Die zeitgenössische und auf Luther zurückgehende Polemik gegen verbrecherische Fürsten aufnehmend, sollte Seckendorffs „Teutscher Fürstenstaat“ (1656) als vermeintlich bis weit ins Mittelalter zurückreichende Einheit aus Land, Leuten und Gesetzen seine Bewohner durch eigene Rechtsordnung und rechtmäßige Verwaltung (Policey) vor der Inkompetenz und Bosheit der Fürsten schützen. Seit dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts fanden diese Ideen, deren Herausbildung das Buch auf breiter Quellenbasis nachzeichnet, zunehmend auch bei vielen Fürsten und ihren Beratern in evangelischen wie katholischen deutschen Landen Anklang.
Schlagworte
Altes Reich Deutsches Reich Policey Reformation Protestantismus Fürsten Verwaltung Geschichte 1530–1790 Luther, Martin Staat Rechtsgeschichte Landstände Dreißigjähriger Krieg- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–18 Einleitung 1–18
- 505–513 Quellen 505–513
- 514–550 Literatur 514–550