Zusammenfassung
In der Forschung zur Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter ist das Desiderat die Geschichte des Textes des im 13. Jh. von Accursius zum Corpus Iuris Civilis verfassten Glossenapparats – des Werks, das die Rezeption des römischen Rechts in Europa bestimmt hat. Welches waren die von Accursius benutzten Quellen? welchen Gebrauch hat er von diesen gemacht? Was hat er dem der Arbeit seiner Vorgänger Entlehnten von sich aus hinzu getan? Auf diese Fragen will dieses Buch eine Antwort geben. Es geht in ihm darum, das vorläufige Urteil, das Savigny über die Qualität der Arbeit des Accursius gefällt hat, zu revidieren, die noch von Astuti konstatierte ‚pressochè completa ignoranza’ von Accursius’ Arbeitweise zu reduzieren – soweit das in einer Arbeit möglich ist, die in der Annahme, es lasse sich der Wald nicht ergründen außer durch die Betrachtung einzelner Bäume, auf die Geschichte des Textes einzelner Stellen sich beschränkt.
Schlagworte
Europa Corpus Iuris Civilis Mittelalter Hugolinus Rechtsquellen Accursius Römisches Recht Glossen Digestum vetus Rechtsgeschichte Mediävistik Digesten Jakobs, Horst-Heinrich 13. Jahrhundert- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–20 A. Einleitung 1–20
- 21–432 B. Quellen 21–432
- 453–460 Benutzte Handschriften 453–460