Zusammenfassung
Wer in Gesetzen nach Normen sucht, die sich ausdrücklich an Menschen im Alter von über 65 Jahren richten oder die Altersgrenzen jenseits der "65" ziehen, wird nur wenig finden. Dies gilt auch für Heimrecht und Betreuungsrecht. Gleichwohl stehen beide Rechtsgebiete dafür, dass Recht in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts das sogenannte Vierte Alter wahrgenommen hat. Die Studie zeichnet diese Berücksichtigung des Vierten Alters seit den sechziger Jahren nach.
Schlagworte
Sozialgeschichte 20. Jahrhundert Alter Heimrecht Recht Betreuungsrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- XI–XII Vorwort XI–XII
- 1–20 I. Einleitung 1–20
- 21–160 II. Heimrecht 21–160
- 161–282 III. Betreuungsrecht 161–282
- 283–288 IV. Schluss 283–288
- 289–290 Abkürzungsverzeichnis 289–290