Gegen Minister und Parlament
Der Conseil d'Etat im Gesetzgebungsverfahren des Zweiten Französischen Kaiserreichs (1852–1870)
Zusammenfassung
Die französische Verfassung von 1852 erhob den Conseil d’État zur Schlüsselinstitution des Gesetzgebungsverfahrens, mit deren Hilfe die Gesetzesentwürfe formal zum Staatschef als dem Inhaber der Gesetzesinitiative zurückgeführt werden sollten. Der Staatsrat sollte die Teilhabe der Minister und der Parlamentsabgeordneten am Gesetzgebungsverfahren überwachen und für eine konsequente Durchführung des konstitutionellen Gewaltentrennungsparadigmas sorgen. Dieses schloss ein parlamentarisches Zusammenwirken zwischen Ministern und Abgeordneten aus. Insofern positionierte die Verfassung den Staatsrat als Bollwerk gegen die Rückkehr zu einer parlamentarischen Ordnung und als Garanten der beherrschenden Stellung des Staatsoberhaupts im Legislativprozess. Die Arbeit untersucht, wieso die Institution die ambitionierten Funktionen als Regulator des Einflusses der Minister und der Abgeordneten auf den Gesetzgebungsprozess sowie als Trennschirm zwischen den Gewalten mit der Zeit in immer geringerem Maße auszuüben vermochte. Sie dokumentiert und hinterfragt die sukzessive Herausdrängung des Staatsrats und seiner Mitglieder aus der vorparlamentarischen wie auch aus der parlamentarischen Phase des Gesetzgebungsverfahrens, die mit einem Aufbrechen des ursprünglichen Gewaltentrennungsparadigmas einherging, bis hin zur Wiedereinführung einer parlamentarischen Ordnung und der Ablösung der Grundnorm von 1852 durch eine neue Verfassung im Jahr 1870.
Schlagworte
Monarchie Staatsrat Parlamentarismus Frankreich Gesetzgebung 19. Jahrhundert Geschichte 1800–1899 Zweites Kaiserreich Verfassung Recht Rechtsgeschichte- XVI–XVII Vorwort XVI–XVII
- 1–16 Einleitung 1–16
- 339–352 Schlussbetrachtung 339–352
- 353–364 Résumé 353–364
- 365–366 Abkürzungen 365–366
- 367–378 Quellen und Literatur 367–378
- 379–382 Personenregister 379–382
- 383–386 Sachregister 383–386