Zusammenfassung
Die Unterscheidung von Recht und Faktizität gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Jurisprudenz. In der rechtlichen Anerkennung von gesellschaftlichen Fakten liegt ein Kernpunkt juristischer Arbeit, der immer dort kritisch wurde, wo die Grenzen des Rechts neu definiert werden sollten. Mit der juristischen Tatsache hat Savigny eine Kategorie geprägt, die in der modernen Privatrechtswissenschaft diese Grenzen bis ins frühe 20. Jahrhundert definierte. Die Studie fokussiert auf den Umgang mit dem Faktischen im Recht bei Savigny und zeigt, welche wissenschaftshistorischen Herausforderungen damit verbunden waren in der Geburtsstunde der juristischen Moderne.
Schlagworte
Rechtsgeschichte Privatrecht Savigny, Friedrich Carl von 19. Jahrhundert, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie, Geschichte 1800–1899, Wissenschaftsgeschichte- XI–XII Vorwort XI–XII
- 33–84 Kap. 2: Faktizität 33–84
- 85–126 Kap. 3: Normativität 85–126
- 127–188 Kap. 4: Kopplung 127–188
- 189–192 Schlussbetrachtung 189–192
- 193–210 Quellen und Literatur 193–210
- 211–214 Personenregister 211–214