Legalität und Herrschaftskontrolle (1200-1600)
Eine vergleichende Studie zum Syndikatsprozess: Florenz, Kastilien und Valencia
Zusammenfassung
Gab es im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit „Legalität“ oder gar „Rechtsstaatlichkeit?“ Legt man die spezifischen rechtsphilosophischen Parameter der Moderne zugrunde, so muss die Antwort nein lauten. Anders verhält es sich jedoch, wenn man Rechtsstaatlichkeit unter einem funktionalen Blickwinkel als Schutz des Bürgers bzw. Untertanen vor willkürlichen Übergriffen durch den Herrschaftsapparat betrachtet. Seit dem 13. Jahrhundert wurde nämlich die Amtsführung von öffentlichen Amtsträgern im Einflussbereich des ius commune durch den sogenannten Syndikatsprozess auf den Prüfstein gestellt. In diesem Verfahren, das automatisch am Ende der Amtstätigkeit eingeleitet wurde, konnte jeder Bürger Klagen gegen die Amtsträger vorbringen – sowohl in seinem eigenen Interesse, als auch in dem der Gemeinschaft. Diese Arbeit verfolgt die Geschichte des Sindacato von seinen Ursprüngen im römischen Kaiserreich über seine Wiedereinführung im Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit. Die Unterschiede zwischen Norm und Praxis des Syndikatsprozesses sowie die politischen Kämpfe, die um das Kontrollverfahren ausgefochten wurden und über Gelingen bzw. Scheitern von Legalität und Rechtsstaatlichkeit entschieden, gewähren dabei tiefe Einblicke in die politische und rechtliche Kultur der Frühmoderne.
Schlagworte
Herrschaft Valencia Kastilien Frühe Neuzeit Spätmittelalter Florenz Mittelalter Mediävistik Rechtsgeschichte Legalität Rechtsstaatlichkeit- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- XIII–XIV Vorwort XIII–XIV
- 123–330 III. Syndikatsprozess und Staatsgewalt zwischen spätem Mittelalter und früher Neuzeit 123–330
- 371–380 V. Schlussfolgerungen 371–380
- 381–412 VI. Anhang 381–412
- 413–414 Abkürzungen 413–414
- 439–442 Personenregister 439–442
- 443–446 Sachregister 443–446