Zusammenfassung
Zumindest manchmal, glauben wir alle, sind wir für das, was wir tun, moralisch verantwortlich. Ist diese Einstellung wirklich berechtigt? Und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit einem Akteur überhaupt irgendetwas zugerechnet werden darf? Diese Fragen zählen zu den am meisten diskutierten der Philosophie. Und sie verweisen auf ein Problemfeld, in dem kaum etwas nicht umstritten ist, weil Unterschiede in Auffassungen über die Bedingungen moralischer Verantwortlichkeit überaus eng mit unterschiedlichen Auffassungen über die angemessene Art der Rechtfertigung unserer Zurechnungspraxis verbunden sind. Inkompatibilisten glauben, dass interne Rechtfertigungen unzureichend sind und dass eine externe, die Zurechnungspraxis als ganze betreffende Rechtfertigung metaphysischer Art sein muss. Sie muss zeigen, dass wir wirklich und wahrhaft für irgendetwas verantwortlich sein können; und das verlangt aus der Sicht des Inkompatibilisten, dass wir unser Wollen, unsere Entscheidungen und unsere Absichten ursprünglich selbst bestimmen können - dass wir, kurz gesagt, einen freien Willen haben. Diese Sicht der Dinge ist jedoch falsch: Einen freien Willen zu haben ist definitiv keine notwendige Bedingung moralischer Verantwortlichkeit. Das wirkliche Problem mit dem Inkompatibilismus besteht nicht darin, dass er zu anspruchsvolle Bedingungen gerechtfertigter Zurechenbarkeit postuliert. Das wirkliche Problem ist einfach dieses: Inkompatibilismus ist inkohärent und kann nicht erklären, was er zu erklären beansprucht.
Schlagworte
Determinismus Ethik Zurechenbarkeit Moral Willensfreiheit Philosophie Verantwortlichkeit Inkompatibilismus- IX–XII Vorwort IX–XII
- 335–342 Literaturverzeichnis 335–342
- 343–344 Personenregister 343–344
- 345–348 Sachregister 345–348