Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Textausgabe mit Verordnungen und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zusammenfassung
SGB XII, SGB II – auf Stand 1. Juli 2023 Die 33., aktualisierte Auflage der Textausgabe enthält die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit Rechtsstand 1. Juli 2023. Mit weiteren Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes Das Bürgergeld-Gesetz sieht im SGB II noch weitere Regelungen zu diesem Stichtag vor. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts bringt ebenfalls zum 1. Juli 2023 neue Vorschriften im SGB II und im SGB XII. Hierbei geht es für verschiedene Leistungsberechtigte um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für ihren Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Alle Änderungsgesetze und -verordnungen in den Rechtsbereichen des SGB II sowie des SGB XII, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind, sind enthalten. Darüber hinaus ist das Asylbewerberleistungsgesetz abgedruckt. Wichtige Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Darüber hinaus sind enthalten die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung, die Bürgergeld-Verordnung, die Unbilligkeitsverordnung, die Einstiegsgeld-Verordnung, die Mindestanforderungs-Verordnung, die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II, die Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II Grundlegende Vorschriften zur Sozialhilfe Ebenso abgedruckt sind das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG), die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII, die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Schnelle Orientierung für die Praxis Das Inhaltsverzeichnis ist sowohl nach Paragrafen als auch nach Seitenzahlen gegliedert. Zusätzlich ist eine Übersicht aller Änderungsgesetze seit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII enthalten. Die Textausgabe dient zur schnellen Orientierung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Agenturen für Arbeit, Sozialämter, Job-Center, gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialen Diensten und Jugendämtern in Gemeinden, Städten und Landkreisen.