Zusammenfassung
Umfassende Darstellung In Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind die Abstandsflächen und Abstände von Gebäuden und Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung geregelt. Die Vorschrift wird in diesem Leitfaden detailliert und mit zahlreichen Abbildungen erläutert. Das erste Kapitel enthält eine grundlagenorientierte Einführung, das letzte Kapitel geht auf Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften nach Art. 63 BayBO ein. Auf aktuellem Stand Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere die Bauordnungsnovelle 2021. Sie hat die Vorschriften des Abstandsflächenrechts grundlegend verändert und beinhaltet u.a. die nahezu vollständige Übernahme des Modells der Musterbauordnung (MBO). Die Sonderregelung für Städte mit über 250.000 Einwohnern, für die weiterhin das alte Recht gilt, wird dabei ebenso erläutert wie die neu ins Gesetz aufgenommene abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Maßnahmen zum Zweck der Energieeinsparung. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf die umfangreiche jüngere Rechtsprechung zum Abstandsflächenrecht ein. Inklusive Formular und Vorschriftentext Das amtliche Formular zur Abstandsflächenübernahme und der Wortlaut des Art. 6 BayBO sind mit abgedruckt. Besonders empfehlenswert für alle am Bau Beteiligten, Bauherren, Planer, Sachverständige, Baubehörden, Nachbarn.
Schlagworte
BayBO ayerische Bauordnung Bauordnungsrecht Abstandsflächen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 14–14 Literatur 14–14
- 15–27 A. Einführung 15–27
- 149–156 Stichwortverzeichnis 149–156
14 Treffer gefunden
- „... Abstandsflächenübernahmeerklärung kann damit auch in elektronischer Form erfolgen.Die Übernahme der Abstandsflächen hat insoweit ...” „... Abstandsflächen?, BauR 2008, 775.151 Jäde, Nochmals – Das Ende der Abstandsflächendienstbarkeit?, BayVBl. 1995 ...” „... Geltungsdauer der Baugenehmigung, erlischt auch die daran anknüpfende Zustimmung zur Abstandsflächen-übernahme ...”
- „... Abstandsflächenvorschrif-ten geforderten Abstandsflächen nicht einhält, aber insoweit bestands-geschützt ist (etwa weil es zu ...” „... AbstandsflächenDie Form des Gebäudes ist für die Erforderlichkeit von Abstandsflächen ohne Belang. Vor runden ...” „... AbstandsflächenEine ausdrückliche Festlegung des Gesetzes enthält Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BayBO allerdings für ...”
- „... . 1 Nr. 6 b BayBO).b) Abweichende Tiefe der AbstandsflächenDie Festsetzungen in den genannten ...” „... Abstandsflächen regeln wollen muss.206Eine unmittelbar andere Abstandsflächentiefe kann über eine Satzung nach Art ...” „... Abstandsflächenberechnung zu verändern, um nur auf andere Weise zu notwendig zentimeterscharfen Abstandsflächen zu gelan-gen ...”
- „... 72E. Das Maß der Abstandsfläche H (Art. 6 Abs. 4 BayBO)I. Grundsatz (Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO)1 ...” „... . AllgemeinesDer Gesetzgeber hat zu Recht entschieden, dass die den Abstandsflächen zugrunde liegenden ...” „... Wandhöhe abhängige flexible Bestimmung der Abstandsfläche erreicht werden können. Zwar kannte das Gesetz ...”
- „... die Abstandsflä-che bereits nicht einhält und das abstandsflächenrelevante, neu zu errichtende ...” „... sorgsam geprüft wer-den.341 So kommt beispielsweise eine Abweichung von den Abstandsflächen-vorschriften ...” „... Rechts der Abstandsflächen passen die abstrakt-ge-nerellen Vorschriften des Art. 6 BayBO, die trotz ihrer ...”
- „... ist. Bauherren, die ihre Abstandsfläche qua Abstandsflächenübernahme auf ein Nachbar-grundstück legen ...” „... Anlagen dürfen unter gewissen Vo-raussetzungen ohne Abstandsflächen bzw. in den Abstandsflächen eines ...” „... , die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind – also Garagen ge-mäß Art. 6 Abs. 7 BayBO ...”
- „... . Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken. Diese Forde-rung wird für einen großen Teil der Fälle bereits durch ...” „... Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO sichergestellt. Wenn Abstandsflächen auf dem jeweiligen Bau-grundstück ...” „... selbst liegen müssen, bedeutet dies gleichzeitig, dass sich Ab-standsflächen von Gebäuden, die sich auf ...”
- „... 15A. EinführungI. Eine – äußerst – kurze Geschichte der AbstandsflächenSeit die Menschen bauen ...” „... verschoben.2Die anfangs der 2000er-Jahre gefasste Absicht, das Abstandsflächen-recht der Musterbauordnung ...” „... Abstandsflächen-recht als im übrigen Bayern und im Rest von Deutschland; denn Nürnberg hatte das neue ...”
- „... gemacht.Pfaffenhofen im Dezember 2023Vorwort zur 3. AuflageIn den letzten Jahren hat sich die Welt der Abstandsflächen ...” „... die Beschäftigung mit Abstandsflächen wich-tiger war als die Freizeit. Ursula und Edgar „Piu“ Burkart ...” „... viele Gespräche und Diskussionen über die Probleme, die die Abstandsflächen und auch andere ...”
- „... (GVBl. S. 371)Art. 6 Abstandsflächen, Abstände(1) 1Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen ...” „... Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. 3Eine Abstandsfläche ist ...” „... .(2) 1Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem ...”
- „... Tiefe der Abstandsflächen vom 11.7.2016, Amtsblatt der Stadt Nürnberg, S. 219. Nach richtiger Ansicht ...” „... ver-kürzten Abstandsflächen in festgesetzten urbanen Gebieten gelten sol-len, aber eben nicht in anderen Wohn ...” „... Abstandsflächen von Giebelflächen wie bisher über eine Anrechnungsregel in Rechtecke um-gewandelt (vgl. Art. 6 ...”
- „... Energieeinsparung (Wärmedämmung) bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht. Hintergrund dieser Regelung ...” „... Gebäudeteil – den Bestimmungen über die Ab-standsflächen entspricht.248 Selbstverständlich ist Art. 6 Abs. 6 ...” „... BayBO im Übrigen nur dann anzuwenden, wenn Abstandsflächen überhaupt einzu-halten sind. Bei ...”
- „... 234AAbgrabung 154Abstandsfläche– abweichende Tiefe 192– Breite 141– Form 141– Mindesttiefe 171 ...” „... – Verzicht auf 204– zulässige bauliche Anlage 139Abstandsflächenübernahme– Erklärung 114, 120– Formular 119 ...” „... Anlage– Abstandsflächenrelevanz 44– Begriff 41– unterirdische 62Antenne 302Antennenträger 49Atriumhaus ...”
- „... , LoseblattsammlungReichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004Schlotterbeck/Busch, Abstandsflächenrecht in Baden-Württemberg, 3 ...”