Zusammenfassung
Alles Wichtige zur Elternzeit im Überblick Der Leitfaden vermittelt einen umfassenden Überblick über die Vorschriften zur Elternzeit. Der Autor behandelt ausführlich die teilweise sehr verzweigten und detaillierten Sonderregelungen dieser Rechtsmaterie. Berücksichtigt sind zudem das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz, das Elterngeld Plus und die flexible Elternzeit. In die 6. Auflage wurden zahlreiche neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte einbezogen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Elternzeit verschafft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem neugeborenen leiblichen, zur Pflege oder zur Adoption aufgenommenen Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf zu wahren. Das Recht werdender Väter und Mütter Hierzu gibt das Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz den Eltern und gewissen Pflegepersonen ein Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, regelmäßig für die Dauer bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dieses Recht verbessert die Rechtsstellung werdender Eltern, wenn sie sich für gewisse Zeit ausschließlich familiären Belangen widmen wollen.
Schlagworte
Lastenausgleichsgesetz Vertretungskraft Freistellung Familienpflegezeitgesetz Pflegezeitgesetz Sonderkündigungsschutz Elternteilzeit Haushaltsgemeinschaft Brückenteilzeit- 15–18 Einführung 15–18
- 19–55 1. Freistellung 19–55
- 145–155 4. Urlaub (§ 17 BEEG) 145–155
- 207–208 Literaturverzeichnis 207–208
- 209–216 Sachregister 209–216
7 Treffer gefunden
- „... . SonderkündigungsschutzBegründungsaufwand schon ab einer Woche zu erhöhen. Ein 3-wöchigesZuwarten dürfte in der Tat kaum noch zu erklären ...” „... . SonderkündigungsschutzDie VV, die auch vorsieht, dass der Antrag auf Zulässigkeitserklärungschriftlich zu stellen und dem ...” „... – 2 AZR 429/10 (Rn.37), NJW 2012, 2135, 2138.1705. SonderkündigungsschutzGrund nach § 17 Abs.2 Satz 1 ...”
- „... PflegeZG hat der Beschäftigte nach § 5 PflegeZG Sonderkündi-gungsschutz gleich einem Elternzeiter (dazu 5 ...” „... Schutzes. Der Sonderkündi-gungsschutz beginnt schon mit der Ankündigung,912 höchstens zwölfWochen vor dem ...” „... wer-den darf. Anders als beim gleichlautenden Sonderkündigungsschutz aus§ 18 Abs.1 Satz 2 BEEG besteht für ...”
- „... befristeten Arbeitsverhältnissen und zum Sonderkündigungsschutz.Diese Vorschriften dienen dazu, dem ...”
- „... frei.Er kann selbst dann in Elternzeit gehen und sich den Sonderkündigungs-schutz des § 18 BEEG ...” „... dem Beschäftigten beim neuenArbeitgeber auch der Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG zu. Dasgilt ...” „... in die nach § 1 Abs.3 KSchGvorzunehmende Sozialauswahl, da dem Elternzeiter Sonderkündigungs-schutz ...”
- „... ) . . . . . . . . . 1545. Sonderkündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . 1565.1 Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 18 ...”
- „... Sondererholungsurlaub 145Sonderkündigungsrecht 103, 139, 180–181, 201Sonderkündigungsschutz 15, 19, 23,46, 55, 57, 70 ...”
- „... zurBedingung gemachte Teilzeitverlangen zu Recht ab, steht demArbeitneh-mer kein Sonderkündigungsschutz nach ...” „... Sonderkündigungsschutzhat. Den Fall der Fortführung einer Teilzeittätigkeit von bis zu 32 Wochen-stunden nach § 15 Abs.5 ...”