Zusammenfassung
Verständlich – aktuell – einprägsam Auch in der 7. Auflage wird der examensrelevante Stoff des Allgemeinen Teils des Strafrechts prägnant und in sehr gut verständlicher Form dargestellt. Kontrovers diskutierte Probleme bereitet der Autor unter Berücksichtigung des Meinungsstands in Rechtsprechung und Schrifttum übersichtlich auf, sodass die Leserinnen und Leser sich gut über die jeweils vertretenen Ansichten informieren können. Zudem veranschaulichen zahlreiche Beispielsfälle die maßgeblichen Aspekte. Mit wertvollen Tipps und Prüfungshilfen Vielfache Hinweise zu Gutachtentechnik, Fallbearbeitung und Prüfungsaufbau erleichtern nicht zuletzt das Anfertigen strafrechtlicher Übungsarbeiten. Die jeweils relevanten Fragestellungen sind eingebettet in Fallprüfungen, sodass aufgrund eines klar strukturierten Aufbaus gleichzeitig deutlich wird, an welcher Stelle im Prüfungsaufbau das entsprechende Problem anzusprechen ist. Erfolg im Studium und Examen Das Buch eignet sich sehr gut für den Studienanfängerinnen und Studienanfänger, aber auch im weiteren Verlauf des Studiums bis zum Examen kann das Lehrbuch als kompakte Darstellung der im Examen bedeutsamen Probleme aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts herangezogen werden. Perfekte Ergänzung Die optimale Ergänzung zum »Strafrecht Allgemeiner Teil« sind die Studienbücher »Strafrecht Besonderer Teil 1« und »Strafrecht Besonderer Teil 2« vom selben Autor.
Schlagworte
Irrtum Versuch Lehrbuch Strafrecht AT Zumutbarkeitsklausel Notwehrexzess Notwehr dolus alternativus aberratio ictus error in persona Vorsatz Teilnehmer Täter Straftat- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 221–228 Stichwortverzeichnis 221–228
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- „... ), sodass keine Unterscheidung zwischen Tätern einerseitsund Teilnehmern andererseits erfolgt, hat der ...” „... Prüfungsarbei-ten ausnahmslos die Strafbarkeit des Täters vor der des Teilnehmers anzusprechenist.Die Unterscheidung ...” „... Strafmil-derung für den Teilnehmer vor, wenn die besonderen persönlichen Merkmale in sei-ner Person fehlen. Zudem ...”
- „... insbesondere die Teilnehmer einer Bergtour.Auch aus einer Vertragsbeziehung kann sich dann, wenn dadurch ein ...” „... StGB führen. Es ist umstritten, ob eine Strafmilderungüber § 28 Abs. 1 StGB zugunsten des Teilnehmers ...” „... Täter oder Teilnehmer ist (Hillenkamp/Cornelius, AT, Problem Nr. 20).Beispiel:Der Museumswärter A sieht ...”
- „... diesem Fall dieStrafbarkeit (Beispiel: Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB). Bei einem Teilnehmer(Anstifter ...” „... § 223 StGB. Ein Nichtamtsträger, deran der Körperverletzung im Amt als Täter oder Teilnehmer beteiligt ...” „... Täterschaftsformen unten Rdn. 645 ff.),sondern lediglich Teilnehmer, also Anstifter oder Gehilfen. Um die sich daraus ...”
- „... . Hinsichtlich der schwerenFolge ist dann zu prüfen, ob dem Teilnehmer wenigstens Fahrlässigkeit zur Last ...”
- „... Teilnehmer von Truckrennen besondere Fähigkeiten besitzt – in das Urteil desbesonnenen Dritten einzufließen ...”