Zusammenfassung
Praxiskommentar mit Tiefgang
Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit einer zugleich praxisbezogenen wie wissenschaftlich fundierten Kommentierung allen, die sich mit dem Versammlungsrecht befassen, eine nutzbringende Erläuterung der neuen Vorschriften an die Hand zu geben.
Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW
Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen.
Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren.
Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis
Neben der naturgemäß erst spärlich vorhandenen Rechtsprechung und Literatur konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Geeignet für ...
... für die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis.
Schlagworte
Versammlungsrecht Demonstrationsrecht Gefahrenabwehrrecht Bannmeile Vermummungsverbot Versammlungen auf privaten Grundstücken Scheinauflagen Schutzwaffenverbot Passivbewaffnung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 104–118 § 3 Zusammenarbeit 104–118
- 123–129 § 5 Versammlungsleitung 123–129
- 142–153 § 7 Störungsverbot 142–153
- 176–188 § 10 Anzeige 176–188
- 188–192 § 11 Erlaubnisfreiheit 188–192
- 288–299 § 15 Kontrollstellen 288–299
- 353–359 § 20 Schutz des Landtags 353–359
- 369–373 § 22 Einladung 369–373
- 387–388 § 25 Kontrollstellen 387–388
- 390–403 § 27 Straftaten 390–403
- 409–411 § 29 Einziehung 409–411
- 411–412 § 30 Kosten 411–412
- 413–415 § 32 Zuständigkeit 413–415
- 416–416 § 34 Berichtspflicht 416–416
- 416–417 § 35 Inkrafttreten 416–417
- 417–422 Stichwortverzeichnis 417–422