Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO
Textausgabe mit LBOAVO und den ergänzenden Vorschriften
Zusammenfassung
<b>Topaktuell – handlich – praxisorientiert</b>
Die 13. Auflage der Textsammlung fasst die wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts auf dem <b>Stand der Rechtsänderung vom Juni 2022</b> zusammen.
<b>Mit den wichtigsten ergänzenden Normen</b>
Neben der Landesbauordnung beinhaltet das Werk die für die Praxis nötigen wichtigsten ergänzenden Vorschriften:
Allgemeine Ausführungsordnung zur LBO (LBOAVO)
Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO)
Garagenverordnung (GaVO)
VwV Stellplätze
Feuerungsverordnung (FeuVO)
Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
VwV Brandschutzprüfung
VwV Feuerwehrflächen
<b>Neu aufgenommen wurden</b>
Campingplatzverordnung (CPlVO)
Niederschlagswasserbeseitigungsverordnung (NiedWasBesVO)
Fliegende Bauten (FliegBautenZuVO)
<b>Alle Änderungen auf einen Blick</b>
Das Werk beginnt mit einer <b>systematischen und praxisnahen Einführung</b> zu den wichtigsten Änderungen der LBO und weiteren bauordnungsrechtlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Als handlicher Überblick richtet es sich an alle am Bau Beteiligten.
<b>Suchen Sie Erläuterungen und weiterführende Hinweise zur LBO BW?</b>
Dann empfehlen wir Ihnen unsere Standardkommentare für die Praxis von Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl:
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
LBOAVO für Baden-Württemberg.
Schlagworte
LBO Bauordnungsrecht Fahrrad-Stellplätze Kfz-Stellplätze Garagen Feuerstätten LBO-Novelle Begrünung Bepflanzung Brandschutz- 17–70 Einführung 17–70
- 139–348 Anlagen 139–348
- 311–324 12. VwV Stellplätze 311–324
- 341–348 15. VwV Feuerwehrflächen 341–348
- 349–366 Stichwortverzeichnis 349–366
8 Treffer gefunden
- „... vonFeuerstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3Aufstellung von Feuerstätten, Gaslei-tungsanlagen ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Aufstellräume für Feuerstätten . . . . . 5Heizräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 ...” „... Anwendungsbereichs1Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt dieVerordnung nur, soweit diese Anlagen ...”
- „... , Nebenzwecken dienenden Gebäuden ohne Feuerstätten,wie Geschirrhütten,4. bei freistehenden anderen Gebäuden, die ...” „... baulichenAnlagen oder Teilen von baulichen Anlagen.(12) Feuerstätten sind Anlagen oder Einrichtungen, die in oder ...” „... Vorschriften zuwiderlaufen.77LBO – § 5(3) 1Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Moorenund ...”
- „... ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalteinen Abstand von mindestens 5 meinhalten ...” „... nicht für1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nichtmehr als 50 m3 ...” „... Lüftung undzur Ableitung der Abgase von Feuerstätten ist zulässig, wenn keine Be-denken wegen der ...”
- „... öffnen sein.§ 17 BeheizungFeuerstätten dürfen in Verkaufsräumen, Ladenstraßen, Lager- undWerkräumen zur ...”
- „... , 12Feuerlöscher Anl. 7, 20; Anl. 8, 19Feuerstätte 2 12, 4 3, 32 1–3– Aufstellräume Anl. 5, 5 ...”
- „... ) Treppen,b) Schornsteine und Abgasleitungen unter Angabe der Reinigungs-öffnungen,c) Feuerstätten ...”
- „... baulichen und technischen Anforderungen an Feuerstätten (§ 2 XII LBO) und an Abgasanlagen (§ 32 III LBO).Die ...” „... -, NVwZ-RR 2016, 449 (Feuerstättenbescheid). Einführung 43– Speziell: Regierungspräsidium Tübingen ...”
- „... der Feuerstättenschau nach demSchornsteinfegergesetz durchgeführt werden.4.6 Die Brandverhütungsschau ...”