Einsatzrecht kompakt - Recht des unmittelbaren Zwanges
Zwischen- und Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen
Zusammenfassung
Lernhilfe für das UZwG
Dieses Buch unterstützt Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) dabei, den im Unterricht dargebotenen Stoff zum Recht des unmittelbaren Zwanges anhand einer kurzen Übersicht mit Fällen nachzuvollziehen.
8 Fälle für Zwischen- und Laufbahnprüfung
Das Lernbuch enthält 8 Fälle zur Zwangsanwendung nach dem Bundesrecht. Jeder Fall betrifft einen für die Ausbildung relevanten Aspekt. Die Autoren bieten den Leserinnen und Lesern so eine optimale Vorbereitung auf die Zwischen- und Laufbahnprüfung des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
Mit Lösungsskizze und ausformulierter Lösung
Die Fälle sind immer nach dem gleichen Schema aufgebaut: Zunächst ist der Sachverhalt abgedruckt. An diesen Sachverhalt schließen sich die notwendigen Vorüberlegungen mit Erläuterungen zu den relevanten Normen und Vorschriften und weiterführende Hinweise zur Lösung an. Danach wird für den jeweiligen Fall eine kurze Lösungsskizze aufgezeigt. Schließlich formulieren die Autoren für jeden Sachverhalt am Ende eines jeden Kapitels eine Lösung aus.
Optimale Ergänzung
Die Lernhilfe baut auf den ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen Broschüren »Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen, Zwischenprüfung erfolgreich bestehen« und »Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung« auf.
Kompaktes Format
Das Format ist bewusst kompakt gewählt, damit die Sammlung auch in jede Hosen- oder Jackentasche passt. Ideal, um zu jeder Zeit und an jedem Ort einen Blick in das Zwangsrecht zu werfen!
Optimal für ...
... Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL).
Schlagworte
Bundespolizei Ausbildung mittlerer Polizeivollzugsdienst Einsatzrecht unmittelbarer Zwang repressive Befugnisse präsentive Befugnisse Straftaten Grundausbildung Zwischenprüfung Fachausbildung Laufbahnprüfung- 90–105 Kapitel 7 – Fesselung 90–105