Bayerisches Abmarkungsrecht
Abmarkungsgesetz mit Feldgeschworenenordnung sowie Vermessungs- und Katastergesetz
Zusammenfassung
Der »Simmerding/Püschel« auf aktuellem Stand Für die Neuauflage wurde der als »Simmerding/Püschel« bekannte und bewährte, seit Jahren aber vergriffene Kommentar aktualisiert.Seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2010 gab es von Seiten des Gesetzgebers nur drei geringfügige Änderungen: Mit der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 wurde die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums angeglichen. Im Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2015 wurden im Wesentlichen Verweise auf andere Gesetze und Verordnungen angepasst, und in der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26. März 2019 gab es erneut Korrekturen hinsichtlich der Bezeichnung der Ministerien. Die ausführliche Kommentierung zum Abmarkungsgesetz thematisiert insbesondere: das Verfahren der behördlichen Grenzfeststellungdie Bestellung, Aufgaben und Rechtsstellung der Feldgeschworenendie Abmarkung von Grundstücksgrenzendie Abmarkung im Vollzug des Flurbereinigungsgesetzesdie Beteiligtenstellung bei Läufergrenzzeichendie Rechte und Pflichten der GrundstückseigentümerKosten und Gebührenden gerichtlichen Rechtsschutz Der Anhang enthält alle für den Vollzug des Abmarkungsgesetzes wesentlichen Vorschriften, wie insbesondere: die Abmarkungsbekanntmachung (AbmBek)die Feldgeschworenenordnung (FO) und Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek)die Gemeinsame Bekanntmachung von StMFH und StMELF zum Betreten von Bahnanlagen bei der Ausführung von Abmarkungen und Vermessungendie Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayerndas Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) mit amtlichen Begründungen und kommentierenden Anmerkungendie Abmarkung der Fischereirechte Anschauliche Darstellung in handlichem Format Darüber hinaus gibt ein Schaubild eine Übersicht über das Vermessungs- und Flurbereinigungswesen in Bayern. Muster und Abbildungen veranschaulichen die Kommentierung. Vom ausgewiesenen Experten des Abmarkungsrechts Der Autor: Professor Dr. jur. Dipl.-Ing. (Univ.) Rudolf Püschel, Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Deggendorf und Leitender Vermessungsdirektor a.D. sowie ehemaliger Leiter des Vermessungsamts Vilshofen an der Donau mit Außenstelle Passau. Er steht in besonderer Weise für die Ausrichtung des Kommentars: Aus der Praxis für die Praxis. Für Behörden, Feldgeschworene, Grundstücksverwaltungen etc. Der Kommentar beantwortet zuverlässig die Fragen, die sich bei der Abmarkung von Grundstücksgrenzen stellen. Er richtet sich insbesondere an die das Abmarkungsgesetz vollziehenden Behörden und Feldgeschworenen. Darüber hinaus erleichtert er die Arbeit von Gemeinden, Notariaten, Gerichten und Grundbuchämtern sowie von allen Stellen und Personen, die mit der Verwaltung von Grundstücken betraut sind.
Schlagworte
Grenzfeststellung Grenzzeichen Rechtsprechung Abmarkungsbekanntmachung Abmarkungsgesetz Kommentierung Feldgeschworene Bayrisches Abmarkungsrecht Betretungsrecht Bayern Kommentar Feldgeschworenenordnung Abmarkungsrecht Feldgeschworenenbekanntmachung Judikatur- 1–13 Einleitung 1–13
- 48–53 Art. 4 Beteiligte 48–53
- 134–144 Art. 15 Abmarkungstermin 134–144
- 150–156 Art. 16 Grenzzeichen 150–156
- 195–220 Art. 21 Rechtsweg 195–220
- 229–232 Art. 24 Hoheitsgrenzen 229–232
- 233–234 Art. 26 Inkrafttreten 233–234
- 235–277 Anhang I 235–277
- 277–333 Anhang II 277–333
- 333–341 Stichwortverzeichnis 333–341
- 341–344 Anzeigen 341–344
34 Treffer gefunden
- „... Grundstückseigentümern, die bei dem Abmar-kungstermin nicht anwesend waren und keinen Vertreter entsandthaben, oder beim ...” „... bestanden hat.(3) Wurde der Antrag auf Abmarkung von einer anderen Person alsdem Grundstückseigentümer ...” „... Grundstückseigentümer und Feststellungen über ihre Anwe-senheit oder Vertretung, anwesende Feldgeschworene,– Bezeichnung ...”
- „... Grundstückseigen-tümern (Art. 4) sowie den Antragstellern (Art. 14 Abs. 2) und den Erb-bauberechtigten anzukündigen. 2 ...” „... ihrer Lage verändert oder entfernt werden.(3) Ist ein beteiligter Grundstückseigentümer zum ...” „... denbeteiligten Grundstückseigentümern, den Antragstellern und den Erbbaube-rechtigten möglichst in Textform (z. B ...”
- „... Grundstücksgrenzen kann ferner auf Antrageines beteiligten Grundstückseigentümers vorgenommen werden. 2DenAntrag kann ...” „... Abmarkungs-pflicht kann entstehen, ohne dass ein Grundstückseigentümer den Anstoßdazu gegeben hat, z. B. bei einer ...” „... sich dieVermessungsbehörde überzeugen, ob der Interessent in Absprache mit demGrundstückseigentümer ...”
- „... beteiligten Grundstückseigentümer,dass sie die Abmarkung anerkennen,f) Ort und Datum der Erstellung des ...” „... . 3 Satz 1 AbmGoder ein Antrag eines beteiligten Grundstückseigentümers gemäßArt. 12 Abs. 3 Satz 2 ...” „... , kleine Kerben undanderes sind keine Grenzzeichen.6.7 1Auf Antrag der beteiligten Grundstückseigentümer ...”
- „... GrundstückseigentümernPflichten auf, die bei Nichtbeachtung zur Verwirkung von Rechten führenkönnen (Püschel, Ein Beitrag zum ...” „... herbeigeführt werden kann.32 Der in § 919 Abs. 1 BGB normierte Anspruch des Grundstückseigentümers,die ...” „... Grund-stückseigentümern zum Gegenstand haben. Zur Abgrenzung von Zivil-und Verwaltungsgerichtsbarkeit hinsichtlich Art. 14 ...”
- „... berechtigt, vonden beteiligten Grundstückseigentümern Ersatz zu verlangen;2. im Falle des Art. 5 Abs. 2 Nrn ...” „... , die durch das Fernbleiben eines beteiligten Grundstücks-eigentümers oder des Antragstellers vom ...” „... BGB auf die beteiligten Grundstückseigentümer aufge-teilt, sondern jeweils von einem einzigen ...”
- „... 48von ihnen als Grundstückseigentümer oder als Vertreter eines Grundstücks-eigentümers beteiligt ...” „... beteiligten Grundstückseigentümern im Sinn von Art. 4 AbmGrechnen nicht Personen, zu deren Gunsten ein ...” „... für Käufer, Kostenträger sowie Antragsteller (Art. 14 Abs. 2Satz 2 AbmG). Grundstückseigentümer, die ...”
- „... beabsichtigten Abmarkung an die Grund-stückseigentümer hat individuell zu erfolgen; eine öffentliche ...” „... ) AbmarkungsbescheideDer Vollzug einer Abmarkung muss jedem beteiligten Grundstückseigen-tümer mündlich oder schriftlich ...” „... Abmarkung viele Grundstückseigentümer beteiligt, sokönnen Einzelbenachrichtigungen unterbleiben, der Termin ...”
- „... Abmarkung befugte Behörde kann die betei-ligten Grundstückseigentümer ermächtigen, derartige ...” „... nicht zubefürchten, so können nach Art. 8 Satz 3 AbmG auch die Grundstückseigen-tümer hierzu ermächtigt ...” „... mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denHeimatpflegern und den beteiligten Grundstückseigentümern ...”
- „... ),– Vorweisung des Grenzverlaufs an die beteiligten Grundstückseigentümer(in Hinblick auf Art. 17 Abs. 1). Durch ...” „... grundsätz-lich diejenige Grundstücksgrenze abzumarken, auf die sich die beteiligtenGrundstückseigentümer einigen ...” „... privatrechtlichen Einigung der Grundstückseigentümer (Grenzfeststel-lungsvertrag), falls im Liegenschaftskataster ...”
- „... Anwesenheit des Beteiligten12 Verlässt ein beteiligter Grundstückseigentümer den Termin vorzeitig,soll er auf ...” „... der beteiligten Grundstückseigentümer können Grenzzei-chen ausnahmsweise unter die Bodenoberfläche ...” „... derGrundstückseigentümer derartige Grenzpunkte durch Pfähle über oderneben dem Grenzstein sichtbar macht, so stellen diese ...”
- „... Aufwand underlegt den Grundstückseigentümern Pflichten auf. Gerechtfertigt wird diesdurch Zweck, Wirkung ...” „... . 116Grundstückseigentümer vorgenommen werden können. Im Vollzug desArt. 5 Abs. 2 Nr. 3 erster Halbsatz ...” „... regelmäßig mündlich beim Vermessungstermin an die betroffenenGrundstückseigentümer erfolgen. Einen ...”
- „... Grundstückseigentümern, Mängel an denGemeindegrenzzeichen dem ersten Bürgermeister mitzuteilen.(2) 1Das Aufrichten oder ...” „... Das gleiche gilt, wenn einbeteiligter Grundstückseigentümer beim Abmarkungstermin einen ...” „... denen demGrundstückseigentümer die Wahl zwischen Vermessungsbehörde und Feld-geschworenen freigestellt ...”
- „... , wenn die Grundstückseigentümer und die Nutzungsbe-rechtigten dafür sorgen, dass die Grenzzeichen ...” „... Grundstückseigentümer. Wergegen diese Schutzvorschrift schuldhaft verstößt, ist nach § 823 Abs. 2BGB zum Ersatz des von ...” „... verleiht Art. 9 Satz 1 dem Grundstückseigentümer einenAnspruch gegen den Grenznachbarn auf Mitwirkung bei ...”
- „... Abmarkungsarbeiten einer Katasterneu-vermessung wird den beteiligten Grundstückseigentümern und Erbbaube-rechtigten ...” „... beteiligten Grundstückseigen-tümer ergeben hat. Änderungen können nur nach den gesetzlichen ...” „... werden, wennein beteiligter Grundstückseigentümer oder ein anderer Berechtigter Antragauf Vermessung ...”
- „... Grundstückseigentümer oder als Vertreter eines Grundstücks-eigentümers beteiligt sind. Ein weiterer Ausschließungsgrund ...” „... gegen-überliegenden Grundstücke ebenfalls Beteiligte.4.2 Zu den beteiligten Grundstückseigentümern im Sinn von Art. 4 ...” „... Abs. 2Satz 2 AbmG). Grundstückseigentümer, die zugleich Antragsteller sind, gel-ten als Beteiligte im ...”
- „... beteiligter Grundstückseigentümer, des-sen Mitwirkung bei einer Abmarkung unerlässlich ist, bleibt trotz ...” „... Aufforde-rung dem Termin fern; ein Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtig-ter verhindert das Betreten ...” „... Grundstückseigentümer umgelegt werden, wenn deren Ein-verständnis oder Antragstellung (Art. 12 Abs. 2) hierzu nicht ...”
- „... Grund-stückseigentümer mit der vorgezogenen Abmarkung der neuen Grenze nichteinverstanden, so muss die Abmarkung ...” „... Grundstückseigentümer nachträglich,etwa weil er beim Termin nicht anwesend oder vertreten war, die vorgenom-mene ...” „... Abmarkung ist das Einverständnis der beteiligtenGrundstückseigentümer. Zu den Ermessensentscheidungen im ...”
- „... , wennsich ein Grundstückseigentümer einen historischen Grenzstein, der sich aufseinem Grund und Boden und ...” „... werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.1) Unbefugte Abmarkung9Die Grundstückseigentümer dürfen nicht ...” „... mittels Verwal-tungszwang1 Vereitelt ein Grundstückseigentümer einen Abmarkungstermin, indemer den Zutritt ...”
- „... kann über die Hoheitsgrenzehinausreichen. Die Pflicht der Grundstückseigentümer, Hoheitsgrenzzei-chen ...” „... Grund-stückseigentümern beidseits der Gemeindegrenze (Art. 4 AbmG) auch diebetroffenen Gebietskörperschaften (Art. 13 Abs ...” „... Abmarkungen werden die Grundstücks-eigentümer geladen (Art. 6 Abs. 1 des Abkommens). Sie sollen auch ...”
- „... Die Organe der Abmarkung sind auf die Mitarbeit der Antragsteller undGrundstückseigentümer angewiesen ...” „... vollzieh-bar sei und die meisten Grundstückseigentümer nicht in der Lage seien, die-ser Verpflichtung ...” „... Grund-stückseigentümern zum Gegenstand haben. Zur Abgrenzung von Zivil-und Verwaltungsgerichtsbarkeit hinsichtlich Art. 14 ...”
- „... Grundstückseigen-tümers 15, 5– Amtshilfe 18, 9– Anhörung der Beteiligten 15, 2– Ankündigung 15, 2– Anlässe 5, 4 ff ...” „... .– Abwesenheit des Grundstückseigen-tümers 15, 5– Ankündigung Ex 15, 2– Grenzvorweisung ohne Abmarkung 17,11 ...” „... .– Siebnerfest 11, 26– Sozialversicherung 19, 11– Steinsatz auf Verlangen eines Grund-stückseigentümers 12, 15 ...”
- „... Grundstückseigentümer einen Abmarkungstermin, indemer den Zutritt zu seinem Grundstück verwehrt oder die ...” „... Bescheid enthält die Anordnung, dass der Grund-stückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte das Betreten ...”
- „... ihrbeteiligt ist. Der 2. Teil umreißt Rechte und Pflichten der Grundstückseigen-tümer und der ...” „... Grundstückseigentümern. DieseWahrnehmung erschließt sich unbeschadet des über den Zeitraum einherge-henden technischen ...”
- „... beeinträchtigt werden.(3) Die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sind verpflich-tet, in den Grenzen ...” „... , Beschlussvom 15.05.2007, AZ: 19 ZB 06.3159). Die Duldungspflicht des Grundstücks-eigentümers stellt eine auf ...”
- „... Abmarkung von Grundstücksgrenzen kann ferner auf Antrageines beteiligten Grundstückseigentümers vorgenommen ...” „... unverzüglich vorgenommen werden. Die Abmarkungs-pflicht kann entstehen, ohne dass ein Grundstückseigentümer den ...” „... auf Vermessung kann in jedem Fall der Grundstückseigentümerstellen. Dem Antrag muss die Behörde ...”
- „... weitgehend durchgesetzt. Eine Kennzeichnung derGrenze durch die Grundstückseigentümer ist zwar nicht ...” „... ihrbeteiligt ist. Der 2. Teil umreißt Rechte und Pflichten der Grundstückseigen-tümer und der ...” „... Verunsicherung der Grundstückseigentümerund der Nutzungsberechtigten führen und damit nicht nur zahlreiche ...”
- „... Anerkennung der Abmarkung voraussichtlichnicht verweigert wird. 2Beteiligte Grundstückseigentümer, die nicht ...” „... Grundstückseigentümerbeim Abmarkungstermin anwesend oder vertreten sind, die Grenzen nichtbestritten werden und die ...”
- „... : AN 9 K 19.01325 und AN 9 K 20.00799). Streben dieGrundstückseigentümer eine außerhalb dieser Fläche ...”
- „... verweigert wird. 2Beteiligte Grundstückseigentümer, die nicht anwe-send sind, sind unverzüglich zu ...” „... AbmGselbstständig nur vornehmen, wenn alle beteiligten Grundstückseigentümerbeim Abmarkungstermin anwesend oder ...”
- „... beschränkt. Die Interessenlage des Grundstücks-eigentümers würde es zulassen, für das Höher- und Tiefersetzen ...”
- „... Grundstückseigen-tümers 15, 5– Amtshilfe 18, 9– Anhörung der Beteiligten 15, 2– Ankündigung 15, 2– Anlässe 5, 4 ff ...”
- „... betroffenenGrundstückseigentümer gegen die Berichtigung eines Zeichenfehlers imLiegenschaftskataster wird in erster Linie ...” „... Vermessungen auf Antrag des Grundstücks-eigentümers eine Bescheinigung auszustellen ist, ob mit dem Bauwerk ...” „... informationelle Selbstbestimmung derGrundstückseigentümer darstellt, ist bei der Anwendung des ...”
- „... Grenzzei-chen der Grundstücke sind den Grundstückseigentümern, Mängel an denGemeindegrenzzeichen dem ersten ...”