Bayerisches Abmarkungsrecht
Abmarkungsgesetz mit Feldgeschworenenordnung sowie Vermessungs- und Katastergesetz
Zusammenfassung
Der »Simmerding/Püschel« auf aktuellem Stand Für die Neuauflage wurde der als »Simmerding/Püschel« bekannte und bewährte, seit Jahren aber vergriffene Kommentar aktualisiert.Seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2010 gab es von Seiten des Gesetzgebers nur drei geringfügige Änderungen: Mit der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 wurde die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums angeglichen. Im Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2015 wurden im Wesentlichen Verweise auf andere Gesetze und Verordnungen angepasst, und in der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26. März 2019 gab es erneut Korrekturen hinsichtlich der Bezeichnung der Ministerien. Die ausführliche Kommentierung zum Abmarkungsgesetz thematisiert insbesondere: das Verfahren der behördlichen Grenzfeststellungdie Bestellung, Aufgaben und Rechtsstellung der Feldgeschworenendie Abmarkung von Grundstücksgrenzendie Abmarkung im Vollzug des Flurbereinigungsgesetzesdie Beteiligtenstellung bei Läufergrenzzeichendie Rechte und Pflichten der GrundstückseigentümerKosten und Gebührenden gerichtlichen Rechtsschutz Der Anhang enthält alle für den Vollzug des Abmarkungsgesetzes wesentlichen Vorschriften, wie insbesondere: die Abmarkungsbekanntmachung (AbmBek)die Feldgeschworenenordnung (FO) und Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek)die Gemeinsame Bekanntmachung von StMFH und StMELF zum Betreten von Bahnanlagen bei der Ausführung von Abmarkungen und Vermessungendie Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayerndas Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) mit amtlichen Begründungen und kommentierenden Anmerkungendie Abmarkung der Fischereirechte Anschauliche Darstellung in handlichem Format Darüber hinaus gibt ein Schaubild eine Übersicht über das Vermessungs- und Flurbereinigungswesen in Bayern. Muster und Abbildungen veranschaulichen die Kommentierung. Vom ausgewiesenen Experten des Abmarkungsrechts Der Autor: Professor Dr. jur. Dipl.-Ing. (Univ.) Rudolf Püschel, Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Deggendorf und Leitender Vermessungsdirektor a.D. sowie ehemaliger Leiter des Vermessungsamts Vilshofen an der Donau mit Außenstelle Passau. Er steht in besonderer Weise für die Ausrichtung des Kommentars: Aus der Praxis für die Praxis. Für Behörden, Feldgeschworene, Grundstücksverwaltungen etc. Der Kommentar beantwortet zuverlässig die Fragen, die sich bei der Abmarkung von Grundstücksgrenzen stellen. Er richtet sich insbesondere an die das Abmarkungsgesetz vollziehenden Behörden und Feldgeschworenen. Darüber hinaus erleichtert er die Arbeit von Gemeinden, Notariaten, Gerichten und Grundbuchämtern sowie von allen Stellen und Personen, die mit der Verwaltung von Grundstücken betraut sind.
Schlagworte
Grenzfeststellung Grenzzeichen Rechtsprechung Abmarkungsbekanntmachung Abmarkungsgesetz Kommentierung Feldgeschworene Bayrisches Abmarkungsrecht Betretungsrecht Bayern Kommentar Feldgeschworenenordnung Abmarkungsrecht Feldgeschworenenbekanntmachung Judikatur- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–13 Einleitung 1–13
- 48–53 Art. 4 Beteiligte 48–53
- 134–144 Art. 15 Abmarkungstermin 134–144
- 150–156 Art. 16 Grenzzeichen 150–156
- 195–220 Art. 21 Rechtsweg 195–220
- 229–232 Art. 24 Hoheitsgrenzen 229–232
- 233–234 Art. 26 Inkrafttreten 233–234
- 235–277 Anhang I 235–277
- 277–333 Anhang II 277–333
- 333–341 Stichwortverzeichnis 333–341
- 341–344 Anzeigen 341–344