Zusammenfassung
Topaktueller Praxisratgeber Wie alle bisherigen Auflagen ist auch die 9. Auflage des Kommentars zum Polizeigesetz für Baden-Württemberg speziell auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Das komplett überarbeitete Werk berücksichtigt insbesondere die »Verschärfung« und Neustrukturierung des Polizeigesetzes durch die umfangreiche Neufassung vom 6.10.2020 (GBl. S. 735, ber. S. 1092) mit Wirkung zum 17.1.2021. Neues Polizeirecht in Baden-Württemberg Mit dem neuen Polizeigesetz wird insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr für den polizeilichen Bereich umgesetzt. Weiterhin erlaubt das reformierte Gesetz nunmehr den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sowie mehr Kontrolle bei Großveranstaltungen. Anschauliche Darstellung Mit der 9. Auflage wurde der Kommentar in die Reihe »Polizeirecht kommentiert« überführt. Er zeichnet sich durch eine klare, verständliche Sprache, anschauliche Darstellungsweise, gezielte Stoffauswahl und ein übersichtliches Format aus. Neue Literatur und Rechtsprechung sind bis Mai 2021 berücksichtigt. Hilfe für … Der Kommentar hat sich als ein zuverlässiges Hilfs- und Informationsmittel für Polizeibehörden, den Polizeivollzugsdienst sowie die Aus- und Fortbildung bewährt. Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft erhalten damit ein kompetentes Nachschlagewerk.
Schlagworte
Polizeiorganisation Europäische polizeiliche Zusammenarbeit Löschung von Daten Weitergabe von Daten Datenverarbeitung Datenerhebung Polizeikosten Polizeivollzugsdienst Polizeizwang Maßnahmen der Polizei Eingriffsrecht Ordnungsrecht Polizeirecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 677–679 § 128 Einnahmen 677–679
- 694–696 § 134 Strafvorschrift 694–696
- 699–716 Sachregister 699–716
5 Treffer gefunden
- „... über die Arbeitsweise der Europäischen Uniona. F. alte FassungAGBGB Baden-Württembergisches ...” „... Innenministerium-Lan-despolizeipräsidiums über die Organisation des Polizei-vollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg vom11.11.2019 (Az ...” „... BundeskriminalamtBKAG Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusam-menarbeit des Bundes und der Länder in ...”
- „... Zusammenarbeit des LKA mit anderen Polizei-dienststellen ist in § 13 DVO PolG näher geregelt. Nach dessen Abs. 4 ...” „... , VerfassungsrechtlicheGrenzen der Zusammenarbeit mit auswärtigen Staaten im Hoheitsbereich – ins-besondere bei der polizeilichen ...” „... Zusammenarbeit und beim Grenzregime, DVBl.1999, 1237; Hecker, Europäisches Verwaltungskooperationsrecht am ...”
- „... . Für große Bereiche des besonderen Polizei-rechts ist der Bund für die Gesetzgebung zuständig, da viele ...” „... preußi-schen Polizeiverwaltungsgesetz von 1931. Die polizeiliche Generalklauselerhielt ihren heutigen Inhalt ...” „... (GBl. 624) der Polizei weitere Maßnah-men im Kampf gegen den Terrorismus sowie schwere und schwerste ...”
- „... 171819§ 3 Polizeiliche MaßnahmenSind die Voraussetzungen des Abs. 2 gegeben, darf die Polizei ...” „... Umständen der Bürger einen Anspruch auf polizeilichenSchutz seiner privaten Rechte hat, beurteilt sich nach ...” „... nichtvoraus.Ob die Polizei für ihr Tätigwerden für den Einzelnen Kosten erheben kann,beurteilt sich nach den ...”
- „... Regelungen der DatenverarbeitungErster UnterabschnittPflichten der Polizei§ 70Unterscheidung verschiedener ...” „... Kategorien betroffener PersonenDie Polizei hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten soweit wiemöglich ...” „... : Johannes/Weinhold, Das neue Datenschutzrecht bei Polizei und Jus-tiz, S. 69; Schenke/Graulich/Ruthig ...”