Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die weitere Ausbildung
Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen
Zusammenfassung
Effiziente Falllösung
Das Buch hilft den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL). Die Autoren vermitteln den Leserinnen und Lesern eine effiziente Sachverhaltsbeurteilung und Falllösung.
Subsumieren mit Hilfsfragen
Bei der Fallbearbeitung stellt die Subsumtion die größte Herausforderung dar. Unmittelbar bei den Definitionen sind deshalb Hilfsfragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge für schriftliche Lösungen.
Was kommt in der weiteren Ausbildung hinzu?
Zu den Befugnissen und Straftaten, die aus den Aufgaben des 1. Dienstjahres (Grundausbildung) bekannt sind, kommen im 2. Dienstjahr (weitere Ausbildung) Straftaten aus den einschlägigen Spezialgesetzen hinzu, wie z.B. aus:
dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
dem Waffengesetz (WaffG) sowie
dem Versammlungsgesetz (VersG),
aber auch weitere Straftaten aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
einsatzrecht.de
Weitere Informationen zu den Büchern der Reihe "Einsatzrecht kompakt" und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf der Homepage unseres Autors PHK Patrick Lerm: https://einsatzrecht.de. Der Autor führt persönlich in Videos / Clips auf Youtube und Instagram (instagram.com/patricklerm) in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.
Optimal für ....
... die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei (BPOL) zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres.
Schlagworte
Straftaten Subsumtionstechnik Ausbildung Laufbahnprüfung mittlerer Polizeivollzugsdienst präventive Befugnisse repressive Befugnisse Bundespolizei Einsatzrecht Fallbearbeitung Sachverhaltsbeurteilung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 7–8 Einführung 7–8
- 119–132 Kapitel 5 – Befugnisse 119–132