Zusammenfassung
Verkehrsrecht im Fokus
Der Schwerpunkt der anschaulichen Darstellung liegt auf verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die für eine umfangreiche Begutachtung einspuriger und fahrerlaubnisfreier Kfz (Mofas, Leichtmofas, E-Bikes und geschwindigkeitsbeschränkte KKR) erforderlich sind.
Von Alkohol bis Zulassungsrecht
Aus dem Inhalt:
Fahrerlaubnisrecht
Zulassungsrecht
Betriebsvorgaben
Verhaltensvorschriften
Pflichtversicherung
Alkohol/Drogen
Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht für Mofas, Kleinkrafträder und E-Bikes
Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder (KKR) erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen insbesondere mit Blick auf die Urbanisierung städtischer Ballungsräume ein probates Mittel zur Überwindung kleinerer Distanzen dar. Mit zunehmendem technologischen Fortschritt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Einflüsse haben sich neben den typischen KKR mit Zweitaktmotor auch sogenannte Fahrräder mit elektromotorischem Antriebssystem (E-Bikes und Pedelecs) auf dem Fahrzeugmarkt etabliert.
Neben niedrigen Betriebs- und Instandhaltungskosten profitieren solche Kfz von zahlreichen Begünstigungen im Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht.
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat die tatbestandlichen Voraussetzungen für Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte KKR eng gefasst.
Manipulierte Fahrzeuge
Trotz der eindeutigen rechtlichen Vorgaben werden immer wieder Mofas bzw. KKR mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 25 km/h zur Erzielung höherer Geschwindigkeiten in ihrer technischen Beschaffenheit manipuliert. Die Folge sind erhebliche Gefahren für den Fahrzeugführer und weitere Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf diese Problematik wurden bereits frühzeitig einheitliche technische Standards für zweirädrige Kfz auf europäischer Ebene geschaffen. Diese reglementieren einerseits die bauarttechnische Beschaffenheit solcher Kfz. Andererseits erleichtern und fördern sie den innereuropäischen Handel. Bedingt durch vielfältige technische Innovationen in den vergangenen Jahren mussten die bestehenden Regelungen in ihrer rechtlichen Ausfertigung dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden und erfuhren mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 2016 ihre letzten Novellierungen.
Präzise und praxisnah – die 2. Auflage von "Mofas und zweirädrige Kleinkrafträder bis 25 km/h".
Schlagworte
Standgeräusch Typgenehmigung Alkohol für Fahranfänger bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Betriebserlaubnis Leichtmofa Mindestalter Pedelec Pflichtversicherung Einzelbetriebserlaubnis Fahrerlaubnis Fahrrad mit Antriebssystem- 17–17 1. Einleitung 17–17
- 18–21 2. Europarecht 18–21
- 45–60 4. Zulassungsrecht 45–60
- 61–103 5. Betriebsvorgaben 61–103
- 110–116 7. Pflichtversicherung 110–116