Zusammenfassung
Alles, was Sie über Asuhilfskräfte wissen müssen
Aushilfskräfte, und hier vor allem die versicherungsfreien Geringverdiener, finden sich in nahezu allen Wirtschaftszweigen. Um nicht mit Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Finanzamt in Konflikt zu geraten, ist vieles zu beachten. So muss z.B. auch für Aushilfskräfte grundsätzlich Lohnsteuer abgeführt werden, wobei eine Lohnsteuerpauschalierung zweckmäßig sein kann.
Detailliert erläutert
Der Autor geht auf die unterschiedlichen Fallgestaltungen und Arbeitnehmergruppen im Detail ein, seien es nun Geringverdiener oder Leiharbeiter, seien es Schüler, Studenten, Rentner oder Teilzeitbeschäftigte. Ausführliche Tabellen am Anfang des Buches vermitteln dabei einen ersten Überblick. Zahlreiche Beispielsfälle verdeutlichen die praktische Problemlösung.
Schlagworte
Hinterbliebenenrente 450-Euro-Job Altersteilzeit Kurzfristig Tätige längjährig Versicherte Berufsunfähigkeitsrentner Erwerbsunfähigkeitsrentner Schwerbehinderte Menschen Geringverdiener Gleitzonenregelung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 7–8 Abkürzungen 7–8
- 19–55 I. Geringverdiener 19–55
- 95–95 XIII. Hausfrauen 95–95
- 96–97 XIV. Schüler 96–97
- 98–100 XV. Studenten 98–100
- 103–103 XVII. Ausländer 103–103
- 104–106 XVIII. Arbeitslose 104–106
- 113–117 Sachregister 113–117