Zusammenfassung
Nachbarschaftskonflikte von A-Z
Der Kommentar behandelt anschaulich alle Konflikte, die sich durch Einwirkungen auf das Grundstück ergeben können, wie z.B. Nachbar- und Grenzwände, Antennenanlagen oder Grenzabstände von Zäunen, Bäumen, Sträuchern oder Hecken. Er zeigt das System des Nachbarrechtsgesetzes und seines Interessenausgleichs auf und hat das Ziel, Streitigkeiten zu vermeiden oder einer nachvollziehbaren Lösung zuzuführen.
Bestens über aktuelle Änderungen informiert
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen, wie z.B. die Bestimmung über den Überbau durch Wärmedämmung in § 7c, sowie die Verlängerung von Verjährungsfristen hinsichtlich des Beseitigungsanspruchs von mittleren und größeren Gehölzen. Außerdem sind zahlreiche seit der letzten Auflage ergangene Gerichtsentscheidungen und die zu den einzelnen Themenfeldern erschienene Fachliteratur in die Kommentierung einbezogen worden.
Der Kommentar für Experten und ratsuchende Nachbarn
Aufgrund seiner klaren und einfachen Darstellungsweise ist das Werk nicht nur für Juristen, sondern auch für interessierte Laien, wie Grundstückseigentümer, Gartenbesitzer oder Landwirte wichtig. Auch Baubehörden, Bauplaner, Gerichte, Anwälte und Gemeindevorsteher erhalten wertvolle Informationen.
Schlagworte
Immissionen Abstände Wurzeln Wärmedämmung Außenbereich Befestigungen Zäune Lärm Mauern Bäume Nachbarrechtsgesetz Überbau Pflanzungen Einfriedungen Grenzabstand- 263–290 Anhang – Gesetztestexte 263–290
- 291–298 Stichwortverzeichnis 291–298
- 299–300 Anzeige 299–300
4 Treffer gefunden
- „... oder Gegenspalieren befestigt sind, sofern sie sich hinter einer Mauer befinden und die Mauer nicht ...” „... kann verlangen, dass in der Mau-er eines Nachbargrundstücks angebrachte Öffnungen, welche eine ...” „... Aus-sicht auf sein Grundstück gewähren (Aussichtsfenster), sowie an einer solchen Mauer angebrachte Balkone ...”
- „... Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine ...” „... Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt.(2) Die Außenseite der Mauer oder sonstigen Befestigung ...” „... ) Gegenüber anderen Grundstücken dürfen freistehende Mauern und andere geschlossene Einfriedigungen bis zur ...”
- „... die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich ...” „... Außenseite der Mauer oder der sonstigen Befestigung oder der Fuß der Böschung müssen gegenüber Grundstücken ...” „... Ausbesserung von der Seite des Eigentü-mers des Zauns aus möglich ist. (4) Freistehende Mauern mit einem ...”
- „... Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum ...”