Zusammenfassung
Rechte und Pflichten in der Nachbarschaft
Das Buch beschäftigt sich anschaulich mit allen Konflikten, die im Nachbarschaftsverhältnis entstehen können.
Nachbarschaftskonflikte von A bis Z
Die alphabetisch nach Einzelfällen sortierte Betrachtung aller wichtigen Immissionen auf das Grundstück erleichtert das Recherchieren und gibt einen schnellen Überblick: von A wie Alarmeinrichtungen über G wie Gerüche bis W wie Wasser. Auf einen Blick wird deutlich, was zu dulden ist und was nicht.
Aktuell – umfassend – praxisnah
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen, wie die im AGBGB neu eingeführten Vorschriften (Überbau durch Wärmedämmung und Hammerschlags- und Leiterrecht) und das neue Mediationsgesetz, sowie zahlreiche, seit der letzten Auflage ergangene Gerichtsentscheidungen und die zu den einzelnen Themenfeldern erschienene Fachliteratur. Außerdem haben die Ausführungen zu den Grenzeinrichtungen eine grundlegende, auf die heute diskutierten Problemfelder zugeschnittene Neugliederung erfahren.
Das Nachschlagewerk für jeden in Bayern
Aufgrund seiner klaren und einfachen Darstellungsweise ist das Werk nicht nur für Juristen, sondern auch für interessierte Laien, wie Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Gartenbesitzer oder Landwirte, hilfreich. Auch Baubehörden, Bauplaner, Gerichte, Anwälte und Gemeindeverwaltungen erhalten wertvolle Informationen.
Schlagworte
Hecke Immissionen Zaun Betretungsrecht Nachbarabwehransprüche Nachbarschutz Notweg Überbau Schlichtungsgesetz Grenzabstand Grenzbaum Grundstückseigentum- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 16–16 Benutzungshinweise 16–16
- 71–86 KAPITEL 5: Überbau 71–86
- 171–180 KAPITEL 7: Notweg 171–180
- 297–308 Stichwortverzeichnis 297–308
14 Treffer gefunden
- „... Grundstückseigentümers.Es handelt sich hier insbesondere um solche Grundstücke, dienicht anders genutzt werden können als ...” „... Beseitigungsanspruch des beeinträchtigtenNachbarn, vgl. dazu 10 F.3 Über das Recht des Grundstückseigentümers auf ...” „... ) benötigen die Er-mächtigung des Grundstückseigentümers.32 Wurzeln darf der Nachbar ohne weiteres bis zur ...”
- „... Grund einerVereinbarung mit dem anderen Grundstückseigentümer gestattetist. Soll diese Erlaubnis nicht ...” „... .KAPITEL 5 Überbau74Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgt.6 Wer im Ein-zelfall der Überbauende ist ...” „... Grundstücksei-gentümer der auf seinem Grundstück stehende Gebäudeteil (ver-tikale Teilung entlang der Grundstücksgrenze ...”
- „... nur fürJuristen, sondern auch für interessierte Laien, wie Grundstücks-eigentümer oder Gartenbesitzer ...” „... Laien(Grundstückseigentümern, Gartenbesitzern, Landwirten, Mieternund Pächtern), soll diese Schrift Überblick und ...”
- „... mehreren Flurstücken bestehen.2 Das Recht des Grundstückseigentümers erstreckt sich nicht nurauf die ...” „... ): Durchvertragliche Vereinbarung kann sich der Grundstückseigen-tümer verpflichten, Einwirkungen auf den Erdkörper ...” „... : Keine Duldungspflicht des Grundstücks-eigentümers, dass ein auf dem Nachbargrundstück errichteter ...”
- „... , z.B. Schlammlawine aufgrund Starkre-gens, dem Grundstückseigentümer nur dann zuzurechnen, wenn ersie ...” „... welche der Grundstücks-eigentümer wegen der Sondernutzungserlaubnis rechtlich nicht vor-gehen kann.45 Der ...” „... aufdem Grundstück stattfindet, jedoch nicht die spezifische Beziehungder Grundstückseigentümer betrifft ...”
- „... vernünftiges Interesse desGrundstückseigentümers vorhanden ist. Dies ergibt sich aus einerentsprechenden ...” „... oder Bäumen zu dulden.24 Wird der Wegjedoch auch vom duldungspflichtigen Grundstückseigentümer be-nützt ...”
- „... Abzuwägen ist insoweit das Interesse desGrundstückseigentümers auf Sicherung seines Eigentums mit ...” „... mittelbaren Besitzers)Beispielsweise hat der Grundstückseigentümer – neben einem Un-terlassungsanspruch aus ...” „... Grundstückseigentümerden Baum, von dem Einwirkungen auf das Nachbargrundstück aus-gehen, gepflanzt oder unterhalten hat ...”
- „... ersetzt (Absatz 2 Sätze 1 und 2). Gläubiger des An-spruchs ist der derzeitige Grundstückseigentümer, auch ...” „... des jeweiligen Grund-stückseigentümers; daran ändert sich auch dann nichts, wenn dieMauer durch ...”
- „... Grundstücke besteht, steht die öffentlich-rechtliche Ver-pflichtung der Grundstückseigentümer gegenüber, die ...”
- „... Grundstücks-eigentümer ausnahmsweise zu einem positiven Tun verpflichtet sein, wenn diesfür einen billigen Ausgleich der ...”
- „... Grundstückseigen-tümers, dem Nachbarn die Verbauung des Lichteinfalls auf Fensterverbieten zu können. Weder das BGB noch ...”
- „... beglaubigterForm gegenüber dem Grundstückseigentümer abzugeben; ist dasGrundstück des Anwendeberechtigten mit dem ...”
- „... Grundstückseigentümers erfordert(§ 1020 Satz 2 BGB). Die Beteiligten können aber auch eine hiervonabweichende ...”
- „... Akteneinsichtnach Art. 29 BayVwVfG. Nachbar ist der Grundstückseigentümer;ein Erbbauberechtigter tritt ggf. an seine ...”