Zusammenfassung
Die Einführung des Art 94 Abs 2 B-VG bildet einen Nebenschauplatz der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012, der bislang eingehenden monografischen Auseinandersetzungen harrte. Mit dem vorliegenden Werk soll ein Schritt in Richtung der weiteren Aufarbeitung und des Gewinns eines umfassenden Bildes der Einpassung dieser Verfassungsbestimmung in den verfassungsrechtlichen Gesamtkontext getan werden. Dieses Werk bietet ua eine Auseinandersetzung mit folgenden Fragen: Welche Bedeutung kommt Art 94 Abs 1 B-VG als Ergebnis einer längeren historischen Entwicklung zu und in welchem Verhältnis steht Art 94 Abs 2 B-VG zu diesem? In welcher Relation stehen Instanzenzüge gem Art 94 Abs 2 B-VG zur Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz iSd Art 129 ff B-VG? Unterscheidet sich die althergebrachte Konstruktion sukzessiver Zuständigkeiten von Instanzenzügen gem Art 94 Abs 2 B-VG? Welcher Gebietskörperschaft ist die im Rahmen eines Instanzenzuges gem Art 94 Abs 2 B-VG durch die ord Gerichte vorgenommene Rechtsprechung funktionell zuzurechnen? Worin liegen die kompetenzrechtlichen und rechtsstaatlichen Grenzen bei der Einführung und Ausgestaltung von Instanzenzügen? Die vorliegende Arbeit versteht sich als Diskussionsbeitrag und hinterfragt herrschende Ansichten und bestehende Lösungsansätze zu vielen sehr grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen kritisch.
Schlagworte
Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 B-VG Bundes-Verfassungsgesetz Verfassungsrecht Trennungsgrundsatz Verfassungsprozessrecht Instanz Österreich Art. 94 Abs. 2 BV-G- 197–202 X. Schluss 197–202
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