UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft
Zusammenfassung
Die UFITA wurde 1928 als „Archiv für Urheber-, Film- und Theaterrecht“ gegründet und gehört seitdem zu den führenden Zeitschriften zum Recht des Geistigen Eigentums. Ab dem Jahr 2018 erscheint sie als interdisziplinäre Zeitschrift für Medienrecht und Medienwissenschaft.
Als forschungsorientierte Archivzeitschrift mit wissenschaftlich höchstem Anspruch bietet die UFITA ein Forum für grundlagenorientierte Abhandlungen zum privaten und öffentlichen Urheber- und Medienrecht mit seinen interdisziplinären Bezügen sowie zur sozialwissenschaftlich orientierten Kommunikations- und Medienwissenschaft.
In Aufsätzen und Gutachten namhafter Autoren werden grundlegende Fragestellungen und aktuelle Entwicklungen in der Urheber- und Medienrechtswissenschaft mit ihren rechtsphilosophischen, rechtshistorischen, methodologischen sowie ökonomischen Grundlagen adressiert. Gleichzeitig ist die UFITA künftig auch ein Forum, das interdisziplinäre Diskussionen sowie Publikationen auf dem Gebiet der Medien- und Kommunikationswissenschaft ermöglichen soll. Die Verbindungen zu internationaler Forschung sowie ein spezieller, auch rechtsvergleichender Fokus auf das europäische Recht und das Völkerrecht sind daher ebenso wichtig wie die Präsenz von WissenschaftlerInnen verschiedener disziplinärer Herkunft.
Die UFITA hat einen Jahresumfang von ca. 300 Seiten, erscheint halbjährlich und enthält neben umfangreichen wissenschaftlichen Abhandlungen vertiefte Rezensionen zu ausgewählten Veröffentlichungen, die thematisch geordnet in Sammelrezensionen diskutiert werden. Des Weiteren findet sich in jeder Ausgabe eine deutsche und internationale Literaturübersicht, eine Zeitschriftenlese sowie ein Überblick aktueller Entscheidungen. Angestrebt wird eine Erweiterung um englischsprachige Beiträge.
Die UFITA ist daher eine ideale Basis für sämtliche juristischen Berufszweige und all jene aus Wissenschaft und Praxis, die sich vertieft mit aktuellen Fragen der Medienentwicklung und -steuerung befassen.
- 227–229 Editorial 227–229
- 402–433 Weitere Beiträge 402–433
- 434–445 Zeitschriftenlese 434–445