Wer als Gutachter, Sachverständiger oder Verfahrensbeistand tätig ist, den treffen auch die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In dem Moment, in dem eine Telefonnummer notiert wird, eine Adresse für eine Rechnung gespeichert oder eine E-Mail über ein Kontaktformular empfangen wird, ist man im Besitz personenbezogener Daten und hat entsprechend der DSGVO zu handeln. So ist beispielsweise schon beim Betreiben einer Website kenntlich zu machen, dass die Daten entsprechend den neuen Bestimmungen behandelt werden. Für Juristen wie Nichtjuristen besteht das Problem darin, dass die Bestimmungen der DSVGO vielfach mit sogenannten auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen (zum Beispiel "berechtigten Interessen") arbeiten, die wenig Rechtssicherheit bieten, zumal es praktisch bis heute bei zu vielen Definitionen keine klärenden Gerichtsentscheidungen gibt. Welche Auswirkungen haben die neuen Bestimmungen auf Sachverständige und Verfahrensberater, auf die Berichte und den Tagesablauf des Amtes bei der Erhebung, Verarbeitung und Verwaltung personenbezogener Daten?
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