Die Kampagne iur.reform begleitet seit 2019 die Debatte über eine Reform der juristischen Ausbildung. Wenngleich iur.reform bislang keine singulären Änderungsvorschläge unterstützt hatte, ging die Kampagne stets vom Vorliegen grundlegender Reformbedarfe auf. Daher erläutert dieser Beitrag zunächst in kondensierter Form, wo Handlungsbedarf besteht. Hierauf aufbauend wird über die zentralen Ergebnisse einer vom 17. Januar bis zum 17. Juli 2022 veranstalteten Abstimmung unter 11.803 Juristinnen und Juristen über 44 ausgewählte Reformthesen berichtet. Die hierzu erschienene Abstimmungsstudie untermauert die dringende Reformbedürftigkeit nun auch empirisch. Neben politischen Sofortprogrammen im Bereich unumstrittener Reformbedarfe fordert iur.reform daher ein zeitnahes Symposium aller Akteur:innen auf Bundes-, Landes-, Universitäts- und Verbandsebene zur Diskussion und Umsetzung einer grundständigen Neuausrichtung der juristischen Ausbildung. Das Vorbild dieser Akademie Loccum 2.0 sollte die namensgleiche Reformkonferenz des Jahres 1968 sein, die seinerzeit die einstufige juristische Ausbildung einleitete.
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