Eine eigene Fachdidaktik für das Kartellrecht gibt es nicht, dabei stellt das Fach Lehrende vor Herausforderungen: Es ist durch stark ökonomisches Denken geprägt und durch einen Mix von Instrumenten aus Privatrecht, öffentlichem Recht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hinzu tritt, dass das wettbewerbliche, dynamische Denken, das für das Kartellrecht prägend ist, sich in der Unterrichtskonzeption spiegeln müsste. Kartellrecht zu unterrichten, ist daher ein „offenes Entdeckungsverfahren“.
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